Personalakte- Arbeitgeber möchte Betriebsratstätigkeiten und Schulungen dort notieren
Hallo allerseits, vielleicht kann uns jemand helfen. Wir streiten uns mit unserem Arbeitgeber derzeit über unseren Schulungsanspruch. Dazu kommt dass er für alle Schulungen Teilnahmebestätigungen haben will um diese in der Personalakte zu dokumentieren. Wir haben ihm gesagt dass solche Dokumente zu BR Tätigkeiten wie auch BR Schulungen nichts in der Personalakte zu suchen haben, da diese nicht im Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und die BR Tätigkeit ein Ehrenamt ist.
Er sagt dass wir uns irren, dass diese nicht in der Personalakte zu dokumentieren sind. Laut seiner Aussage ist es ein allgemeiner Rechtsgrundsatz das derartige Fortbildungen, und insbesondere wenn das Unternehmen die Kosten trägt, zu dokumentieren sind und der Personalakte zuzuführen sind. Da wir diese ja als Mitarbeiter in unserem Unternehmen erworben haben und zwar während der Arbeitszeit. Er fordert uns daher auf die Teilnahmebestätigungen nachzureichen. Laut der Meinung des AG sollten wir Interesse daran haben dass diese Teil unserer Aus- und Weiterbildung zu dokumentiert sind. Wir haben natürlich eher Angst, dass uns das Ganze eher negativ im Zuge zukünftiger persönlicher Entwicklungen im Unternehmen gedeutet werden könnte
Community-Antworten (4)
12.01.2017 um 11:52 Uhr
Euer Arbeitgeber hat Recht. Selbstverständlich darf er dokumentieren, wer welche Schulungen besucht hat. Schon allein um nachvollziehen zu können, ob ein Schulungsanspruch nachvollziehbar ist
12.01.2017 um 12:10 Uhr
Ich wüsste auch nicht einen einzigen Grund warum es mich kratzen sollte wenn meine BR Tätigkeit in meiner Personalakte hinterlegt ist! Auch, dass er eine Teilnahmebestätigung haben möchte ist ja völlig legitim....meint Ihr die gibt's vom Seminaranbieter zum Klo verschönern? ;-) der Streit über den Schulungsanspruch find ich da schon interessanter!
12.01.2017 um 12:32 Uhr
Angst wegen späterer Entwicklung. Das ist doch schon wegen des § 78 BetrVG ausgeschlossen. Eher hätte ich da bedenken, dass sich negative Äußerungen in ein Hinterkämmerchen des Großhirns des Chefs festgesetzt haben könnten. Aber doch nicht offensichtlich und rechtmäßige Vorgänge.
12.01.2017 um 12:32 Uhr
Eine relativ gute Darstellung der Problematik "Personalakte" findet sich hier: https:www.softgarden.de/ressourcen/glossar/personalakte/
Besonders gut gefällt mir der Satz "Man darf sich die Personalakte heutzutage nicht mehr als verstaubten Ordner im Aktenschrank der Personalabteilung vorstellen."
Bei der Frage "Was darf in die Personalakte?" scheint immer noch die Vorstellung eines Aktendeckels in den etwas hineingetan oder herausgenommen wird vorzuherrschen. Und irgendwann erscheint dann eine Führungskraft in der Personalabteilung und sagt "Ich brauch mal die Personalakte von Liesbeth Müller!" und er bekommt sie ausgehändigt...
Irgenwao habe ich mal die Definition gelesen, dass die Personalakte die "Gesamtheit aller Aufzeichnungen die der Arbeitgeber über die Person des Arbeitnehmers hat" ist. Damit sind dann z.B. auch die Daten der Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter Bestandteil der Personalakte. Damit sind dann auch Daten die der Arbeitgeber über das Betriebsratsamt des Arbeitnehmers zulässigerweise speichert bzw. aufbewahrt Bestandteil der Personalakte. Damit ist dann auch die Frage "Darf das in dioe Personalakte?" weniger relevant als die Frage "Wer darf auf diesen Teil der Personalakte zugreifen?"
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