W.A.F. LogoSeminare

interne Stellenausschreibung

K
Kakadu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

wir haben eine Kollegin, länger krank, nach Reha etc. wurde ihr bescheinigt, das sie von der Pflege besser in einen Funktionsbereich wechseln soll. Nun ist bei uns eine solche Stelle frei, intern ausgeschrieben, was können wir tun das diese Kollegin diese Stelle bekommt. Die Pflegedienstleitung streubt sich dagegen. Danke vorab

77804

Community-Antworten (4)

I
ickederdicke

24.06.2014 um 09:21 Uhr

Hallo kakadu, wenn die Koll. länger krank und in Reha war,also wohl über 6 Wochen AU kam, dann ist der AG ja verpflichtet ihr ein BEM anzubieten. Zieht dies durch mit dem Ziel als Ergebniss dass die Koll. auf die intern ausgeschriebene Stelle wechselt.

N
Nubbel

24.06.2014 um 09:23 Uhr

wie soll der arbeitgeber ohne betriebsvereinbarung ein bem anbieten?

G
gironimo

24.06.2014 um 11:16 Uhr

Das erste ist erst einmal, dass sich die Kollegin auf diese Stelle bewirbt.

Nur so kann glaubhaft bei einer externen Einstellung (oder auch bei einem internen Mitbewerber) in der Zustimmungsverweigerung auf Nachteile der Kollegin eingegangen werden.

BEM: Man kann sich auch im Einzelfall vorab mit dem AG darüber einigen, wie das BEM-Gespräch abgewickelt werden kann. Sicher auf die Dauer - eine BV ist anzustreben.

I
ickederdicke

24.06.2014 um 11:34 Uhr

Leutz, Seminar dazu besuchen...: Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten .

Es bedarf keiner BV dazu, der AG ist gestzlich dazu verpflichtet ! mit BV habt ihr es nur individuell an euren Betrieb angepasst.

Schau gern mal im kpl. unter diesem Link: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

Ihre Antwort