Erstellt am 24.06.2014 um 07:21 Uhr von ickederdicke
Hallo kakadu,
wenn die Koll. länger krank und in Reha war,also wohl über 6 Wochen AU kam, dann ist der AG ja verpflichtet ihr ein BEM anzubieten. Zieht dies durch mit dem Ziel als Ergebniss dass die Koll. auf die intern ausgeschriebene Stelle wechselt.
Erstellt am 24.06.2014 um 07:23 Uhr von Nubbel
wie soll der arbeitgeber ohne betriebsvereinbarung ein bem anbieten?
Erstellt am 24.06.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
Das erste ist erst einmal, dass sich die Kollegin auf diese Stelle bewirbt.
Nur so kann glaubhaft bei einer externen Einstellung (oder auch bei einem internen Mitbewerber) in der Zustimmungsverweigerung auf Nachteile der Kollegin eingegangen werden.
BEM: Man kann sich auch im Einzelfall vorab mit dem AG darüber einigen, wie das BEM-Gespräch abgewickelt werden kann. Sicher auf die Dauer - eine BV ist anzustreben.
Erstellt am 24.06.2014 um 09:34 Uhr von ickederdicke
Leutz, Seminar dazu besuchen...:
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten .
Es bedarf keiner BV dazu, der AG ist gestzlich dazu verpflichtet !
mit BV habt ihr es nur individuell an euren Betrieb angepasst.
Schau gern mal im kpl. unter diesem Link:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html