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Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

A
annettei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir sind ein neu gewählter BR und haben ein problem. bei uns werden Schüler eingestellt ohne das wir die Arbeitsverträge unterschreiben.Kann ich die Schüler einfach so nach Hause schicken weil wir haben ja Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (8)

H
HerthaBSC

23.06.2014 um 21:21 Uhr

ihr unterschreibt weder Arbeitsverträge, noch habt ihr ein Weisungsrecht und düft jemanden nach Hause schicken! Es gibt Menschen, die haben wirklich eine ganz merkwürdige Vorstellung von BR-Aufgaben und -Rechten.

B
blackjack

23.06.2014 um 22:11 Uhr

Soweit es sich um Schülerpraktikanten handelt, stellt dies keine Einstellung i. S. von § 99 I BetrVG dar. Daher keine Mitbestimmung.

S
Stoni

23.06.2014 um 22:18 Uhr

Mitbestimmung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Einhaltung der Jugendschutzgesetze habt ihr, aber nicht bei der Einstellung.

W
wieso

23.06.2014 um 22:36 Uhr

HerthaBSC wurde vermutlich als Betriebsrat geboren.

anettei schreibt doch "wir sind ein neu gewählter BR"

P
Pickel

24.06.2014 um 11:33 Uhr

Mal eine blöde Frage dazu:

Wenn ein BRM eindeutig rechtswidrig handelt (nehmen wir mal an, annettei HÄTTE ohne sich vorher schlau zu machen alle Schüler einfach mal blöd nach Hause geschickt), wäre in solchen Situationen eine Abmahnung oder Ähnliches auch für BR-Arbeit möglich?

Um die Frage zu verdeutlichen, nehmen wir mal an, dass notwendige Grundlagenseminare bereits durchgeführt worden.

G
gironimo

24.06.2014 um 11:49 Uhr

Ich sehe hier die Mitwirkung des BR im Sinne des § 99 BetrVG bei Einstellungen. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller meinte, der BR wurde gar nicht beteiligt - also auch nicht angehört (oder?).

In diesem Fall greift der BR natürlich nicht ins Geschehen ein, sondern macht vom § 101 BetrVG gebrauch.

Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen der BR in Falle von Praktikanden nicht zu beteiligen ist. Oft (meist) werden aber gerade bei Schülern gar keine Praktika durchgeführt sondern nur der Titel verwendet. Eigentlich laufen die dann nur mit und sind billige Aushilfen.

Ihr solltet also von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch machen und den AG um Auskunft bitten, was es mit den Praktika auf sich hat und wie der "Ausbildungsplan" aussieht.

A
annettei

24.06.2014 um 15:44 Uhr

Hallo, Danke erstmal für eure Komentare. Wir haben noch keine Schulungen belegt, uns ist nur aufgefallen das Schüler (400 €) an den Kassen sitzen wo wir überhaubt keine unterlagen bekommen haben. Wir haben natürlich niemanden nach Hause geschickt.Aber es ist doch richtig das bei Einstellungen die Mitwirkung des BR notwendig ist.

P
Pjöööng

24.06.2014 um 16:41 Uhr

Es ist völlig egal ob Eure AN im restlichen Leben Schüler, Rentner, Obdachlsoe, Bahnfahrer oder einer anderen Randgruppe angehören, für Euch gibt es nur Arbeitnehmer (incl. AÜGler), Dienstleister und (echte) Praktikanten.

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