Mitbestimmungsrecht bei Einstellung
Hallo zusammen,
Wir sind ein neu gewählter BR und haben ein problem. bei uns werden Schüler eingestellt ohne das wir die Arbeitsverträge unterschreiben.Kann ich die Schüler einfach so nach Hause schicken weil wir haben ja Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (8)
23.06.2014 um 21:21 Uhr
ihr unterschreibt weder Arbeitsverträge, noch habt ihr ein Weisungsrecht und düft jemanden nach Hause schicken! Es gibt Menschen, die haben wirklich eine ganz merkwürdige Vorstellung von BR-Aufgaben und -Rechten.
23.06.2014 um 22:11 Uhr
Soweit es sich um Schülerpraktikanten handelt, stellt dies keine Einstellung i. S. von § 99 I BetrVG dar. Daher keine Mitbestimmung.
23.06.2014 um 22:18 Uhr
Mitbestimmung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Einhaltung der Jugendschutzgesetze habt ihr, aber nicht bei der Einstellung.
23.06.2014 um 22:36 Uhr
HerthaBSC wurde vermutlich als Betriebsrat geboren.
anettei schreibt doch "wir sind ein neu gewählter BR"
24.06.2014 um 11:33 Uhr
Mal eine blöde Frage dazu:
Wenn ein BRM eindeutig rechtswidrig handelt (nehmen wir mal an, annettei HÄTTE ohne sich vorher schlau zu machen alle Schüler einfach mal blöd nach Hause geschickt), wäre in solchen Situationen eine Abmahnung oder Ähnliches auch für BR-Arbeit möglich?
Um die Frage zu verdeutlichen, nehmen wir mal an, dass notwendige Grundlagenseminare bereits durchgeführt worden.
24.06.2014 um 11:49 Uhr
Ich sehe hier die Mitwirkung des BR im Sinne des § 99 BetrVG bei Einstellungen. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller meinte, der BR wurde gar nicht beteiligt - also auch nicht angehört (oder?).
In diesem Fall greift der BR natürlich nicht ins Geschehen ein, sondern macht vom § 101 BetrVG gebrauch.
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen der BR in Falle von Praktikanden nicht zu beteiligen ist. Oft (meist) werden aber gerade bei Schülern gar keine Praktika durchgeführt sondern nur der Titel verwendet. Eigentlich laufen die dann nur mit und sind billige Aushilfen.
Ihr solltet also von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch machen und den AG um Auskunft bitten, was es mit den Praktika auf sich hat und wie der "Ausbildungsplan" aussieht.
24.06.2014 um 15:44 Uhr
Hallo, Danke erstmal für eure Komentare. Wir haben noch keine Schulungen belegt, uns ist nur aufgefallen das Schüler (400 €) an den Kassen sitzen wo wir überhaubt keine unterlagen bekommen haben. Wir haben natürlich niemanden nach Hause geschickt.Aber es ist doch richtig das bei Einstellungen die Mitwirkung des BR notwendig ist.
24.06.2014 um 16:41 Uhr
Es ist völlig egal ob Eure AN im restlichen Leben Schüler, Rentner, Obdachlsoe, Bahnfahrer oder einer anderen Randgruppe angehören, für Euch gibt es nur Arbeitnehmer (incl. AÜGler), Dienstleister und (echte) Praktikanten.
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