Erstellt am 23.06.2014 um 12:06 Uhr von gironimo
Dazu findest Du etwas im § 26 Abs. 2 BetrVG.
"Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse."
Sofern nicht ausdrücklich etwas gesetzlich geregelt ist (z.B. schriftform bei Widerspruch), "verkündet" der BRV den Beschluss gegenüber dem Arbeitgeber - wenn dieser Beschluss überhaupt den Arbeitgeber betrifft. (Es gibt ja auch diverse Beschlüsse, die nur Innenwirkung haben).
Sinnvoller Weise teilt man natürlich dem AG schriftlich mit, welchen Beschluss der BR gefasst hat. Ansonsten gibt es nur unnütze Kommunikationsprobleme. Worin möchtest Du den AG denn nur Einblick gewähren? Doch hoffentlich nicht in die Niederschrift - die geht den AG nichts an.