Beschlüsse neue BR und Ende Amtszeit alte BR
Hallo zusammen, ich bin im Netz auf die Aussage gestoßen, dass nach einer Konstituierung und Wahl eines Vorsitz und Stellvertreters keine weiteren Beschlüsse gültig sind, wenn das Amt des alten BR noch nicht beendet ist. Jetzt habe ich mal Protokolle der letzten Konstituierung gelesen und da wurden nach der Wahl des Vorsitz und Stellvertreters aber weitere Beschlüsse gefasst, wie Mitglieder im BA, Geschäftsordnung, Freistellungen, etc... Sind das keine Beschlüsse in diesem Sinne, da sie Teil der Konstituierung sind? Ist mit Beschlüsse beispielsweise der Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemeint, die dann der alte BR beschließen muss, wenn er noch im Amt ist?
Community-Antworten (10)
30.03.2026 um 17:47 Uhr
Die konstituierende Sitzung ist nur für die Wahl des BRV und BRV-S. Dazu lädt ja der WVV ein. Weitere Dinge können nur auf einer ordentlichen BR-Sitzung beschlossen werden, zu der der BRV einladen muss.
Und ja ... wenn der BR noch nicht im Amt ist, kann er natürlich auch noch nichts beschließen.
30.03.2026 um 22:16 Uhr
Bei der letzten Konstituierung hat der neue Vorsitz dann mit Zustimmung der Anwesenden Mitglieder, weitere Tagesordnungspunkte beschlossen und wie geschrieben, Besetzung BA, Freistellungen und Beschluss Geschäftsordnung auf die Tagesordnung genommen und durchgeführt. Aber die alte Amtszeit war zu diesem Zeitpunkt nicht abgelaufen. In der jetzigen Einladung des Wahlvorstandes steht... Die Mirglieder mögen sich auf weitere Tagesordnungspunkte einstellen.
Daher meine Frage, ob diese Beschlüsse (Besetzung BA, Freistellungen,...) dann überhaupt Gültigkeit haben?
30.03.2026 um 22:56 Uhr
"Daher meine Frage, ob diese Beschlüsse (Besetzung BA, Freistellungen,...) dann überhaupt Gültigkeit haben?"
Und die Frage habe ich Dir nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. ;-)
31.03.2026 um 16:56 Uhr
Also meines Erachtens können diese Beschlüsse gefasst werden, jedoch sind Sie erst ab Beginn der Amtszeit gültig, es müssen alle BRM des neuen Gremiums vorhanden sein und man kann unter Zustimmung dann die Punkte bei der Tagesordnung nach der BRV - Wahl ergänzen - auch Entsendungen zu GBR können in der konstituierenden Sitzung beschlossen werden aber man muss alles auf die Tagesordnung setzen.
07.04.2026 um 15:49 Uhr
Ich sehe eigentlich nur einen beschluss als fragwdig an und zwar in Bezug auf Freistellungen. Über Freistellungen kann erst ein Beschluss gefasst werden, wenn der BR die Vorschläge mit der Geschäftsleitung beraten hat. Diese Beratung hat, jedenfalls sehe ich darauf keinen Hinweis, nicht statt gefunden.
07.04.2026 um 15:58 Uhr
Ich bin da ganz bei @celestro.
07.04.2026 um 21:00 Uhr
@Olav HB. Warum müssen Freistellungen mit der Geschäftsleitung besprochen werden? Diese entscheidet doch nicht, wen sie gerne freigestellt sieht... es gibt bei uns per Gesetz x Freistellungen und wer das sein wird beschließt das Gremium. Bedingt durch Listenwahl und der damit verbundenen Einreichungen von mehreren Vorschlägen, ist nach D Hondt auch schon ziemlich klar, auf wen welche fallen.
Liege ich da falsch? Muss das wirklich mit der Geschäftsführung beraten werden?
07.04.2026 um 21:32 Uhr
Ocrim: 38 Abs.2 Satz 1 BetrVG
07.04.2026 um 21:47 Uhr
Danke, das habe ich so nie verstanden. Was muss denn beraten werden? Der AG hat doch nach Bekanntgabe die Möglichkeit des Einspruchs über die Einigungsstelle
07.04.2026 um 21:53 Uhr
Ich kenne bei uns keine Beratung im Vorfeld. Aber was dazu gelernt. Danke
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