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Mitarbeiter-Freistellung

B
bigblack
Jan 2018 bearbeitet

Einer unserer Kollegen hat eine schwer kranke Ehefrau. Da er sie jeden Tag im Krankenhaus besucht ( einfache Entfernung 60 km ) und er es nervlich nicht mehr packt, hat er um Freistellung gebeten. Seine Kinder sind schon älter. Er war schon öfter krank geschrieben wegen dieser ganzen Situation. Große Frage lautet jetzt: Gibt es gesetzliche Regelungen für solche Arten der Freistellung oder muss das mit der Geschäftsleitung auf Kulanzbasis geregelt werden?

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Community-Antworten (2)

S
seesee

23.06.2014 um 02:09 Uhr

Einer unserer MA hat sich dauerhaft vom Arzt seiner Ehefrau AU sxhreiben lassen - eben weil er aufgrund der psychischen Ausnahmesituation arbeitsunfähig ist.

G
gironimo

23.06.2014 um 10:09 Uhr

An seiner Stelle würde ich auch akzeptieren, dass ihn die Situation krank macht. Freistellung hat doch erhebliche Nachteile.

Ein Gesetz, eine Freistellung durchzusetzen sehe ich nicht. Die Frau liegt ja im Krankenhaus und die Kinder sind groß.

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