Hallo Zusammen,

auch bei uns steht im März die Wahl zum Betriebsrat an. Heute hatte ich ein Gespräch mit unserem Wahlvorstand. Es ging um §14(4) BetrVG:

Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Unser Wahlvorstand war der Meinung das 3 Stimmen reichen würden, obwohl wir 450 Mitarbeiter sind. Begründung: Das sind ja viel zu viele Stimmen.

Nun meine Frage: Kann der Wahlvorstand davon abweichen oder hat er Recht wenn er sagt das 3 Stützstimmen reichen und man keine 5%, in diesem Fall 23 Stimmen braucht.