Erstellt am 22.06.2014 um 10:02 Uhr von gironimo
Ihr weißt darauf hin (schriftlich natürlich), dass aus Eurer Sicht die Anhörungsfrist noch gar nicht läuft, weil Ihr nicht ordnungsgemäß gehört worden seit.
Der AG hat den BR umfassend und natürlich in der betriebsüblichen Sprache zu informieren. Und die ist nun mal deutsch (sofern Ihr nicht im Zuge Eurer Mitbestimmung mit dem AG etwas anderes ausgehandelt habt). Und wer nicht ordnungsgemäß angehört hat, kann auch keine Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung bekommen.
Ihr könnt ja noch von Glück sagen, dass es "nur" englisch ist und nicht chinesisch, russisch oder arabisch.