angeordnete Fortbildung
für eine angeordnete Fortbildung von 3Std. sollen keine Stunden angerechnet werden!! Das kann doch nicht richtig sein.
Community-Antworten (2)
21.06.2014 um 11:35 Uhr
Nö - ist auch nicht. Aber der BR muss dem ja nicht zustimmen.
Bevor der AG die Fortbildung angeordnet hat, hätte er ja ohnehin die Mitbestimmung des BR beachten müssen (§§ 96 - 98 BetrVG).
Da er es nicht getan hat, würde ich ihn freundlich an seine Pflichten erinnern und auch, dass er die Zeit zu zahlen hat.
21.06.2014 um 16:44 Uhr
Auch wenn ihr kein BR haben solltet, ist es nicht richtig!!!
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