Erstellt am 21.06.2014 um 09:35 Uhr von gironimo
Nö - ist auch nicht. Aber der BR muss dem ja nicht zustimmen.
Bevor der AG die Fortbildung angeordnet hat, hätte er ja ohnehin die Mitbestimmung des BR beachten müssen (§§ 96 - 98 BetrVG).
Da er es nicht getan hat, würde ich ihn freundlich an seine Pflichten erinnern und auch, dass er die Zeit zu zahlen hat.
Erstellt am 21.06.2014 um 14:44 Uhr von Erdenbürger
Auch wenn ihr kein BR haben solltet, ist es nicht richtig!!!