Ladung Ersatzmitglied - Wann reichen die Bemühungen aus?
Werte Kollegen und Innen,
ein BRM teilte mir rechtzeitig mit, dass er an der regelmäßigen Sitzung am nächsten Montag nicht teilnehmen kann. Also los geht die Ersatzmitgliedseinladung (Persönlichkeitswahl) Das von mir rechtzeitig geladene Ersatzmitglied teilte mir Freitag Mittag mit, dass sie ja ebenfalls Urlaub habe und nicht könne. Das nächste Ersatzmitglied kam zu mir und sagte, dass sie ja einen befristeten Vertrag habe, die Firma ihr einen neuen Job angeboten habe, aber zu deutlich weniger Gehalt, so dass sie ihren Vertrag auslaufen lassen will und somit kein Bedürfnis hat, sich jetzt noch mit BR-Arbeit auseinanderzusetzen. Das nächste Ersatzmitglied antwortet nicht, ich vermute es ist im Urlaub. Das nächste Ersatzmitglied ist Bestandteil einer Kündigungsanhörung für Montag. Das nächste hat eine Halbtagsstelle und ist jetzt nicht mehr erreichbar. Das nächste könnte ich vielleicht noch finden.
Ab welchem Zeitpunkt hätte ich eigentlich schon aufhören können, auch unter dem Stichwort "rechtzeitig ... zu laden?
Community-Antworten (2)
20.06.2014 um 18:44 Uhr
zdophers, dass er an der regelmäßigen Sitzung am nächsten Montag nicht teilnehmen kann. Und dort liegt ein wirklicher Verhinderungsgrund vor?
und somit kein Bedürfnis hat, sich jetzt noch mit BR-Arbeit auseinanderzusetzen Wenn dieses Ersatzmitglied nicht offiziell seinen Rücktritt erklärt hat, ist es, im Sinne des Gesetzes, nicht verhindert und dann hättest Du da schon aufhören können.
Das nächste Ersatzmitglied ist Bestandteil einer Kündigungsanhörung für Montag. Wenn das bedürfnislose EBRM richtig zurückgetreten ist, wäre dieses EBRM zu laden aber, es müsste dann auch wieder für dieses ein Ersatzmitglied geladen werden, nämlich für die Zeit, in der die Kündigungsanhörung behandelt wird. Für den Rest der Zeit wäre dieses Ersatzmitglied ordentliches BRM
Das nächste hat eine Halbtagsstelle und ist jetzt nicht mehr erreichbar. Wenn das Ersatzmitglied Montag wieder im Dienst ist, wäre es, meiner Auffassung nach, zu laden, auch, wenn es sehr kurzfristig ist, nämlich für die Kündigungsanhörung des EBRM, vorausgesetzt, das bedürfnislose EBRM ist zurückgetreten.
21.06.2014 um 19:26 Uhr
zdophers, habe meinen vorherigen Text, nach gründlichem Nachdenken, nochmal geändert. Hoffe, Du liest es noch.
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