Erstellt am 20.06.2014 um 08:00 Uhr von gironimo
Die BG mag es dulden - Ihr eben nicht. Macht das der SiFa deutlich. Wenn nichts geschieht, wendet Euch erst einmal an der AG, damit dieser Einfluss auf die SiFa nimmt.
Erstellt am 20.06.2014 um 10:11 Uhr von Kölner
@gironimo
Dem AG wird es vermutlich auch noch egal sein (oder gar zupass kommen), dass nur 2 ASA-Sitzungen stattfinden.
Wer hindert den BR daran, mal bei der BG nachzufragen, ob diese Aussage so gefallen ist?
Wer hindert den BR daran, mal den Gesetzestext dem AG/der SiFa zukommen zu lassen?
Schlimm ist, dass ein Verstoß gegen § 11 ASiG keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetzes ist...