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Änderungskündigung

S
Schlumpfine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, das Personalwesen in unserer Firma soll umstrukturiert werden. Es fällt dadurch die Stelle der Personalbereichsleitung weg.Diese MA ist zur Zeit erkrankt und dadurch sind viele Arbeiten liegen geblieben bzw. wurden nicht mehr fortgeführt. Die GF bietet dieser MA nun eine Änderungskündigung an, wo sie dann als Fachreferentin arbeiten soll. Dem BR wurden sämtliche Unterlagen seitens der Gf zur Verfügung gestellt. Wie verhält man sich in dieser Situation? Lässt man die Frist verstreichen oder stimmt man der vorgelegten Anhörung betr. der Stellenveränderung zu? Erst nach unserer Zustimmung( oder auch nicht) wird die GF die MA über diese Sache informieren, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt weiß sie es noch nicht.

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Community-Antworten (4)

B
blackjack

19.06.2014 um 23:14 Uhr

Dann sollte man VORHER mit der Kollegin ein Gespräch suchen.

G
gironimo

20.06.2014 um 10:06 Uhr

Erst nach unserer Zustimmung( oder auch nicht) wird die GF die MA über diese Sache informieren, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt weiß sie es noch nicht. <

Das ist jedenfalls schon einmal der falsche Weg.

Auch aus meiner Sicht: Ihr redet mit dem Kollegen (ggf. anrufen) und besprecht mit ihm das Ganze. Ist er nicht einverstanden, macht Ihr Euren Job und Widersprecht der Kündigung und der Versetzung (2 Vorgänge ! Kündigung § 102 BetrVG und Versetzung § 99 BetrVG !!!!)

P
Pickel

20.06.2014 um 11:29 Uhr

Die hier vorgeschlagenen Wege halte ich für grundlegend falsch.

Der AG hat frühzeitig den BR hinzugezogen und vertraulich über Personalpläne unterrichtet. Wenn der BR nun als erstes zum MA rennt und davon berichtet, ist die Vertrauensebene massiv beschädigt.

Der BR sollte seine eigene Haltung zu der Thematik grundsätzlich prüfen und dann seine Position abgeben vorbhaltlich Einverständnis der MA. Das Gespräch mit der Einweihung der MA sollte danach vom AG kommuniziert werden und der BR kann daraufhin der MA seine Hilfe anbieten.

K
Kölner

20.06.2014 um 12:01 Uhr

@Pickel Das ist im BetrVG so geregelt! Wie verstehst Du denn § 102 Abs. 2 letzter Satz BetrVG???

Ein BR ist in diesem Sinne immer Hiobsbotschaftsüberbringer. Deine Haltung ist grundlegend falsch, bzw. zeugt es von keinem guten Verständnis der gesetzlichen und inhaltlichen Lage, die ein BR zu erfüllen hat.

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