Erstellt am 19.06.2014 um 16:51 Uhr von gironimo Das steht im § 27 Abs. 2 BetrVG. Und wie Du aus dem Satz 2 des Abs. 2 ersehen kannst, kann man die Frage nur so beantworten: Es kommt darauf an, was der Ausschuss bei Euch alles machen soll.