Erstellt am 19.06.2014 um 10:39 Uhr von AlterMann
Hallo noris,
ob das rechtens ist, liegt an Eurem Betrieb und den Kommunikationsmitteln, die dort üblicherweise zur Verfügung stehen.
Natürlich muss jedes BRM die Möglichkeit haben, nach außen zu telefonieren, aber je nach Betrieb eben nicht unbedingt mit einem Handy. Würde mich aber mal interessieren, woher der AG eigentlich weiß, dass das nie für Gespräche nach außen genutzt wurde???
Und woher will er wissen, dass Email-Accounts des BR nie genutzt wurden???
Wer, bitte schön, ist bei Euch der Datenschutzbeauftragte?
Ansonsten ist es natürlich auch nicht schlecht, wenn der BR einen Email-Account unabhängig vom Betrieb einrichtet.
Außerdem muss der AG da nichts "genehmigen", er soll`s einfach einrichten und fertig. Sonst braucht Ihr ganz schnell einen Account, um mit Eurem Rechtsanwält in Verbindung zu treten...
Erstellt am 19.06.2014 um 12:45 Uhr von gironimo
Der BR beschließt letztendlich, was für seine Arbeit erforderlich ist. Und wenn es bisher offensichtlich auch vom AG akzeptiert war, wie es war, kann er nicht von sich aus sagen - nö das machen wir jetzt nicht mehr so.
Meine Empfehlung:
Fordert den AG auf, den alten "Standard" wieder her zu stellen, weil es aus Eurer Sicht nasch wie vor erforderlich ist. Reagiert er nicht, beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Wahrung Eurer Interessen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn Ihr die Mittel auch nutzt. Nur aus Prestigegründen ist nichts erforderlich; den Streit könnt Ihr Euch dann ersparen.
Erstellt am 19.06.2014 um 14:51 Uhr von noris
Vielen dank für die schnelle antwort.
Den Beschluss hatten wir getroffen, allerdings ist der Beschluss nicht an die Geschäftsleitung weitergegeben worden, sondern wurde von unseren 1 Vorsitzenden nur mündlich besprochen
Erstellt am 19.06.2014 um 15:25 Uhr von AlterMann
Mündlich geht gar nicht, dann habt Ihr keinen Beschluss!
Ihr solltet dringend die Formvorschriften beachten:
Korrekte Einladung mit genau benanntem TOP: Beschluss über die Hinzuziehung von Anwalt xy, um die folgenden Punkte gegenüber dem AG durchzusetzen: ...
Vermerk im Protokoll über die anwesenden BRM und das Ergebnis der Abstimmung.
Zwei Unterschriften unter dem Protokoll usw.
Erstellt am 19.06.2014 um 15:32 Uhr von noris
Unser 1 Vorsitzende ist der Meinung man sollte erst mündlich zu klären, auch wegen sein gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung
Erstellt am 19.06.2014 um 16:15 Uhr von paula
und was ist daran jetzt falsch? Ist doch auch eine Möglichkeit
Erstellt am 19.06.2014 um 17:29 Uhr von Erdenbürger
Sieht denn so ein gutes Verhältnis zu GF aus? Ein BR sollte immer auf Augenhöhe mit der GF Stehen! Wenn aber ein BR nur auf ein gutes Verhältnis mit der GF achtet, dann hat er nicht verstanden wofür ein BR eigentlich da sein sollte.
Es gibt leider immer noch sehr viele Menschen die sich als BR wählen lassen nur um sich wichtig zu tun und der GF in denn Allerwertesten kriechen.
Erstellt am 19.06.2014 um 17:45 Uhr von paula
ach Erdenbürger
wenn es die Möglichkeit gibt es im Konsens zu lösen ist doch gut. Auch die Kämpfer (und da meine ich BRMs und AG) die immer das Schwert führen merken bald das dieses Spiel für beide Seiten auf Dauer wenig effektiv ist
Erstellt am 19.06.2014 um 19:34 Uhr von Erdenbürger
Paula@ das hat doch mit streiten oder kämpfen nichts zu tun. Man sollte schon immer respektvoll mit einander umgehen und da und diesen Fall fehlt es mir von dem Arbeitgeber gegenüber dem neuen BR!
Erstellt am 19.06.2014 um 21:05 Uhr von noris
Ich danke euch für eure antworten
Erstellt am 20.06.2014 um 17:47 Uhr von AgendP
@Erdenbürger,
verbale Kommunikation ist respektvoller umgang, schriftlich ist immer formal, verbal ist emotional und damit wertschätzender.