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Ag nimmt einiges dem neuem Gremium weg

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noris
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag Unser altes Gremium (11 Köpfig) hatte vom AG ein Firmenhandy bekommen, dieses haben wir jetzt auch. Mit diesen Handys kann man via Kurzwahl intern im ganzen Betrieb telefonieren, bisher, konnten der 1 Betriebsratsvorsitzender und sein Stellvertreter auch außerhalb telefonieren, nun sagt der AG, da es in der Vergangenheit nicht genutzt wurde und um uns zu schützen, möchte er das der Stellvertreter nicht mehr hinaus telefonieren kann. Rechtens?? Der AG verweigert jedem und auch nur die eins wollen, ein eigenen Email Account, in der Vergangenheit war es so, nun sieht er keine Notwendigkeit und in der Vergangenheit wurde es nicht genutzt. Es fehlt ihm eine ausreichende Begründung es doch zu genehmigen.

Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (11)

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AlterMann

19.06.2014 um 12:39 Uhr

Hallo noris, ob das rechtens ist, liegt an Eurem Betrieb und den Kommunikationsmitteln, die dort üblicherweise zur Verfügung stehen. Natürlich muss jedes BRM die Möglichkeit haben, nach außen zu telefonieren, aber je nach Betrieb eben nicht unbedingt mit einem Handy. Würde mich aber mal interessieren, woher der AG eigentlich weiß, dass das nie für Gespräche nach außen genutzt wurde??? Und woher will er wissen, dass Email-Accounts des BR nie genutzt wurden??? Wer, bitte schön, ist bei Euch der Datenschutzbeauftragte? Ansonsten ist es natürlich auch nicht schlecht, wenn der BR einen Email-Account unabhängig vom Betrieb einrichtet. Außerdem muss der AG da nichts "genehmigen", er soll`s einfach einrichten und fertig. Sonst braucht Ihr ganz schnell einen Account, um mit Eurem Rechtsanwält in Verbindung zu treten...

G
gironimo

19.06.2014 um 14:45 Uhr

Der BR beschließt letztendlich, was für seine Arbeit erforderlich ist. Und wenn es bisher offensichtlich auch vom AG akzeptiert war, wie es war, kann er nicht von sich aus sagen - nö das machen wir jetzt nicht mehr so.

Meine Empfehlung:

Fordert den AG auf, den alten "Standard" wieder her zu stellen, weil es aus Eurer Sicht nasch wie vor erforderlich ist. Reagiert er nicht, beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Wahrung Eurer Interessen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn Ihr die Mittel auch nutzt. Nur aus Prestigegründen ist nichts erforderlich; den Streit könnt Ihr Euch dann ersparen.

N
noris

19.06.2014 um 16:51 Uhr

Vielen dank für die schnelle antwort.

Den Beschluss hatten wir getroffen, allerdings ist der Beschluss nicht an die Geschäftsleitung weitergegeben worden, sondern wurde von unseren 1 Vorsitzenden nur mündlich besprochen

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AlterMann

19.06.2014 um 17:25 Uhr

Mündlich geht gar nicht, dann habt Ihr keinen Beschluss! Ihr solltet dringend die Formvorschriften beachten: Korrekte Einladung mit genau benanntem TOP: Beschluss über die Hinzuziehung von Anwalt xy, um die folgenden Punkte gegenüber dem AG durchzusetzen: ... Vermerk im Protokoll über die anwesenden BRM und das Ergebnis der Abstimmung. Zwei Unterschriften unter dem Protokoll usw.

N
noris

19.06.2014 um 17:32 Uhr

Unser 1 Vorsitzende ist der Meinung man sollte erst mündlich zu klären, auch wegen sein gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung

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paula

19.06.2014 um 18:15 Uhr

und was ist daran jetzt falsch? Ist doch auch eine Möglichkeit

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Erdenbürger

19.06.2014 um 19:29 Uhr

Sieht denn so ein gutes Verhältnis zu GF aus? Ein BR sollte immer auf Augenhöhe mit der GF Stehen! Wenn aber ein BR nur auf ein gutes Verhältnis mit der GF achtet, dann hat er nicht verstanden wofür ein BR eigentlich da sein sollte. Es gibt leider immer noch sehr viele Menschen die sich als BR wählen lassen nur um sich wichtig zu tun und der GF in denn Allerwertesten kriechen.

P
paula

19.06.2014 um 19:45 Uhr

ach Erdenbürger

wenn es die Möglichkeit gibt es im Konsens zu lösen ist doch gut. Auch die Kämpfer (und da meine ich BRMs und AG) die immer das Schwert führen merken bald das dieses Spiel für beide Seiten auf Dauer wenig effektiv ist

E
Erdenbürger

19.06.2014 um 21:34 Uhr

Paula@ das hat doch mit streiten oder kämpfen nichts zu tun. Man sollte schon immer respektvoll mit einander umgehen und da und diesen Fall fehlt es mir von dem Arbeitgeber gegenüber dem neuen BR!

N
noris

19.06.2014 um 23:05 Uhr

Ich danke euch für eure antworten

A
AgendP

20.06.2014 um 19:47 Uhr

@Erdenbürger, verbale Kommunikation ist respektvoller umgang, schriftlich ist immer formal, verbal ist emotional und damit wertschätzender.

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