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Vertretung des BRV bei Schulung

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Mischaaaa
Sep 2022 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zur Vertretungssituation des BRV. Unser BRV ist demnächst für 5 Tage auf Fortbildung, die Freistellung hat alleine der BRV zu 100% genehmigt bekommen!

Während der Fortbildung wird der BRV von seinem stellv. vertreten, hat dieser jetzt auch in dem Zeitraum die Freistellung vom BRV??? Darf der stellv. also seinen Arbeitsplatz für die 5 Tage voll verlassen??? Oder nur wenn wichtige Ereignisse anstehen???

Danke im Vorraus Michael

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

20.09.2022 um 10:37 Uhr

Die komplette Freistellung nach dem 38er ist nur für die vorab nach Beratung mit der GF gewählten Mitglieder bestimmt, und ich gehe davon aus dass die auch namentlich irgendwo genannt sind. Habt ihr z.B. nach der Wahl und Abstimmung mit der GF die Freigestellten in der GO aufgeführt, oder entsprechende Vertretungsregelungen beschlossen?

Wenn nicht: eine 1:1-Vertretungsregelung nach §38 Abs. ist nicht vorgesehen.

Die Art der Freistellung bestimmt sich daher nach §37 Abs. 2 BetrVG - also nur für die Dauer der tatsächlich zu leistenden Betriebsratsarbeit.

Das BAG vertrat mal die Ansicht (7 ABR 18/96, 09.07.97), dass bei zeitweiliger Verhindung eines freigestellten Mitglieds die Aufgaben vom gesamten Gremium aufgefangen werden. Erst wenn dargelegt werden kann, dass das so nicht geleistet werden kann, ist eine weitergehende Freistellung.

Das Urteil ist zwar alt, aber mir auch nicht anders bekannt.

Es berücksichtigt auch nicht die Besonderheit, dass es sich um den BRV handelt. Hier müsste man prüfen, welche Aufgaben an das Gremium delegiert werden können, und welche zwingend vom Stellvertreter erfüllt werden müssen.

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Relfe

20.09.2022 um 11:03 Uhr

kommt das am Ende nicht auf dasselbe raus? Der BRV macht ja auch notwendige BR-Arbeit während seiner Freistellung und sitzt nicht däumchendrehend rum. Der stellv BRV meldet sich jetzt bei seinem Vorgesetzten 1 Woche ab zur Vertretung des BRV, damit ist doch der Zweck erfüllt.. Und wenn einer meint das anzweifeln zu können, dann sagt man: ich mache jetzt meine stellv-BRV- und zusätzlich die BRV-Aufgaben, welcher 100% BR-Arbeit macht, eigentlich reicht die Zeit gar nicht aus.

NB
nicht brauchen

20.09.2022 um 19:40 Uhr

Eigentlich ist es ganz einfach: Der stellvertretende BRV und/oder auch ein anderes BR Mitglied (oder auch mehrere) melden sich für die !notwendige! Dauer der Betriebsratstätigkeit ab. Das kann schon sein, dass das auch wie eine Vollfreistellung ist (man denke da an Insolvenz oder so). Allerdings zu sagen der BRV ist weg und jetzt setze ich mich in das BR-Büro nehme die 100% Freistellung und drehe eine Woche Däumchen ist nicht!

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IlkaB

21.09.2022 um 12:19 Uhr

Der Betriebsrat könnte in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass der/dem SBRV oder BR XYZ während der Abwesenheit der BRV (von-bis) die Freistellung für die Dauer der Abwesenheit übertragen wird. Das teilt ihr dann dem AG mit.

Wenn das Gremium dann feststellt, dass sich da jemand ein ruhiges Leben macht, wird der Person keine Freistellung mehr übertragen...

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