Erstellt am 17.06.2007 um 19:12 Uhr von Dummi
@xmoodyx
Buch? Paragraph? Keine Ahnung.
Gibt es das überhaupt? Für Nachhilfe?
Bei uns machen das die Auszubildenden untereinander und als das mal nicht genügte
haben wir mit dem AG gesprochen.
Sieht ja auch schlecht aus wenn Auszubildende durch die Prüfung rauschen.
Er hat die betroffenen Auszubildenden einen Nachmittag die Woche freigestellt
und das ganze auch bezahlt.
Gruss
Erstellt am 17.06.2007 um 23:17 Uhr von Tsubasa
Meines Wissens nach, regelt kein Gesetz, dass Azubis für das Lernen freigestellt werden müssen.
Bei uns ist es erlaubt, dass die Azubis jeden Mittwoch Zeit zum lernen haben. Bei Problemem helfen wir uns gegegnseitig.
Vor Abschlussprüfungen besteht die Möglichkeit bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb teilzunehmen. Diese finden allerdings nach Feierabend statt. Die Kosten übernimmt unserer AG, wenn wir nachweisen können, dass wir auch regelmäßig dran teilgenommen haben.
Ich denke, man müsste einfach mal mit dem AG reden, dass die Azubine mal erstmal einen Vormittag in der Woche freigestellt wird, um entweder alleine zu lernen oder sich mit anderen Azubis zusammen setzen kann.
bG, kevin
Erstellt am 18.06.2007 um 13:55 Uhr von Matze24
Bei bereits diagnostizierten Teilleistungsstörungen gibt es sehr wohl Möglichkeiten, Hilfen finanziert zu bekommen. Hier müsste die Auszubildende Hilfe über die Schule beantragen, ist sie unter 18 Jahren ist auch Unterstützung entsprechend dem Kinder- und Jugenhilfegesetz möglich.
Allerdings ist der Arbeitgeber hier außen vor. Dennoch hat er sicherlich ein Interesse, dass die Auszubildende ihre BS besteht. Ergo: "Runder Tisch" mit vorbereiteten Lösungsvorschlägen.
Gruß Matze
Erstellt am 18.06.2007 um 14:12 Uhr von SSGG
Moin xmoodyx,
die Berufsberatung bzw. das Reha Team der Bundesagentur für Arbeit vermittelt ausbildungsbegleitende Hilfen(abH), die m.E. auch kostenfrei außerhalb der Arbeitszeit angeboten werden.
Erstellt am 18.06.2007 um 14:36 Uhr von Kölner
@SSGG
Jepp. - Das ist eine sehr zielführende Aussage.
@xmoodyx
Sieh zu, dass Du dem betroffenen AzuBi die Agentur für Arbeit empfiehlst. Mehr sollte er selbst regeln...
Erstellt am 18.06.2007 um 17:58 Uhr von xmoodyx
Hallo,
Ich danke euch vielmals! Werde das mal eingehend mit dem Vorsitzenden (also mir *gg*) diskutieren!
Vielen dank nochmal und nen schönen Tag
Moody