Welchen Anspruch haben Azubis auf Nachhilfe?
Nach welchem Buch und Paragraphen bekommen AZUBI's Nachhilfe und in wieweit werden die Kosten getragen? Eine Azubine hat Probleme in der BS und bräuchte in einem Fach Nachhilfe...
Vielen Dank :)
Community-Antworten (6)
17.06.2007 um 21:12 Uhr
@xmoodyx Buch? Paragraph? Keine Ahnung. Gibt es das überhaupt? Für Nachhilfe? Bei uns machen das die Auszubildenden untereinander und als das mal nicht genügte haben wir mit dem AG gesprochen. Sieht ja auch schlecht aus wenn Auszubildende durch die Prüfung rauschen. Er hat die betroffenen Auszubildenden einen Nachmittag die Woche freigestellt und das ganze auch bezahlt. Gruss
18.06.2007 um 01:17 Uhr
Meines Wissens nach, regelt kein Gesetz, dass Azubis für das Lernen freigestellt werden müssen.
Bei uns ist es erlaubt, dass die Azubis jeden Mittwoch Zeit zum lernen haben. Bei Problemem helfen wir uns gegegnseitig. Vor Abschlussprüfungen besteht die Möglichkeit bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb teilzunehmen. Diese finden allerdings nach Feierabend statt. Die Kosten übernimmt unserer AG, wenn wir nachweisen können, dass wir auch regelmäßig dran teilgenommen haben.
Ich denke, man müsste einfach mal mit dem AG reden, dass die Azubine mal erstmal einen Vormittag in der Woche freigestellt wird, um entweder alleine zu lernen oder sich mit anderen Azubis zusammen setzen kann.
bG, kevin
18.06.2007 um 15:55 Uhr
Bei bereits diagnostizierten Teilleistungsstörungen gibt es sehr wohl Möglichkeiten, Hilfen finanziert zu bekommen. Hier müsste die Auszubildende Hilfe über die Schule beantragen, ist sie unter 18 Jahren ist auch Unterstützung entsprechend dem Kinder- und Jugenhilfegesetz möglich. Allerdings ist der Arbeitgeber hier außen vor. Dennoch hat er sicherlich ein Interesse, dass die Auszubildende ihre BS besteht. Ergo: "Runder Tisch" mit vorbereiteten Lösungsvorschlägen.
Gruß Matze
18.06.2007 um 16:12 Uhr
Moin xmoodyx,
die Berufsberatung bzw. das Reha Team der Bundesagentur für Arbeit vermittelt ausbildungsbegleitende Hilfen(abH), die m.E. auch kostenfrei außerhalb der Arbeitszeit angeboten werden.
18.06.2007 um 16:36 Uhr
@SSGG Jepp. - Das ist eine sehr zielführende Aussage.
@xmoodyx Sieh zu, dass Du dem betroffenen AzuBi die Agentur für Arbeit empfiehlst. Mehr sollte er selbst regeln...
18.06.2007 um 19:58 Uhr
Hallo, Ich danke euch vielmals! Werde das mal eingehend mit dem Vorsitzenden (also mir gg) diskutieren!
Vielen dank nochmal und nen schönen Tag
Moody
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