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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welchen Anspruch haben Azubis auf Nachhilfe?

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xmoodyx
Jan 2018 bearbeitet

Nach welchem Buch und Paragraphen bekommen AZUBI's Nachhilfe und in wieweit werden die Kosten getragen? Eine Azubine hat Probleme in der BS und bräuchte in einem Fach Nachhilfe...

Vielen Dank :)

5.01106

Community-Antworten (6)

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Dummi

17.06.2007 um 21:12 Uhr

@xmoodyx Buch? Paragraph? Keine Ahnung. Gibt es das überhaupt? Für Nachhilfe? Bei uns machen das die Auszubildenden untereinander und als das mal nicht genügte haben wir mit dem AG gesprochen. Sieht ja auch schlecht aus wenn Auszubildende durch die Prüfung rauschen. Er hat die betroffenen Auszubildenden einen Nachmittag die Woche freigestellt und das ganze auch bezahlt. Gruss

T
Tsubasa

18.06.2007 um 01:17 Uhr

Meines Wissens nach, regelt kein Gesetz, dass Azubis für das Lernen freigestellt werden müssen.

Bei uns ist es erlaubt, dass die Azubis jeden Mittwoch Zeit zum lernen haben. Bei Problemem helfen wir uns gegegnseitig. Vor Abschlussprüfungen besteht die Möglichkeit bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb teilzunehmen. Diese finden allerdings nach Feierabend statt. Die Kosten übernimmt unserer AG, wenn wir nachweisen können, dass wir auch regelmäßig dran teilgenommen haben.

Ich denke, man müsste einfach mal mit dem AG reden, dass die Azubine mal erstmal einen Vormittag in der Woche freigestellt wird, um entweder alleine zu lernen oder sich mit anderen Azubis zusammen setzen kann.

bG, kevin

M
Matze24

18.06.2007 um 15:55 Uhr

Bei bereits diagnostizierten Teilleistungsstörungen gibt es sehr wohl Möglichkeiten, Hilfen finanziert zu bekommen. Hier müsste die Auszubildende Hilfe über die Schule beantragen, ist sie unter 18 Jahren ist auch Unterstützung entsprechend dem Kinder- und Jugenhilfegesetz möglich. Allerdings ist der Arbeitgeber hier außen vor. Dennoch hat er sicherlich ein Interesse, dass die Auszubildende ihre BS besteht. Ergo: "Runder Tisch" mit vorbereiteten Lösungsvorschlägen.

Gruß Matze

S
SSGG

18.06.2007 um 16:12 Uhr

Moin xmoodyx,

die Berufsberatung bzw. das Reha Team der Bundesagentur für Arbeit vermittelt ausbildungsbegleitende Hilfen(abH), die m.E. auch kostenfrei außerhalb der Arbeitszeit angeboten werden.

K
Kölner

18.06.2007 um 16:36 Uhr

@SSGG Jepp. - Das ist eine sehr zielführende Aussage.

@xmoodyx Sieh zu, dass Du dem betroffenen AzuBi die Agentur für Arbeit empfiehlst. Mehr sollte er selbst regeln...

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xmoodyx

18.06.2007 um 19:58 Uhr

Hallo, Ich danke euch vielmals! Werde das mal eingehend mit dem Vorsitzenden (also mir gg) diskutieren!

Vielen dank nochmal und nen schönen Tag

Moody

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