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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Azubi Nachhilfe

B
BobRoss
Okt 2021 bearbeitet

Hallo zusammen ,

ein Azubi 3. Lehrjahr brauch Nachhilfe für seine Abschlussprüfung im nächsten Jahr . Der Arbeitgeber übernimmt hier die Kosten will aber den Azubi nicht freistellen 1x in der Woche für ca. drei Stunden. Der Azubi solle doch bitte einen Anbieter finden , der sowas am Abend anbietet . Leider habe ich nichts konkretes gefunden aber hatte hier jemand ähnliche Erfahrungen ?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

07.10.2021 um 16:42 Uhr

Was heißt "nichts konkretes gefunden"? Also ich finde es schon mehr als erstaunlich, dass der AG bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Wenn die Frage darauf abzielt, ob der AG auch die Freistellung übernehmen muss, so kann ich Dir zwar keine difinitive Antwort geben.

Aber es würde mich mehr als wundern ...

K
Kjarrigan

07.10.2021 um 16:49 Uhr

Wenn das "Braucht Nachhilfe" nicht im Einflussbereich des AG liegt (Also in der Art du darfst nicht zur Schule weil ich dich im Betrieb brauche) sondern an der Einflusssphäre des Azubi (Fehlzeiten in der Schule / Einfach nicht kapiert etc. dann ist der Vorschlag des AG doch ganz ok.

Auch wir handhaben das öfter so. Der AG zahlt die Kosten für den Nachhilfeunterricht - der Azubi bringt seine Freizeit ein. Hat auch einen "gewissen" Lerneffekt, da der Azubi etwas (seine Freizeit) einbringen muss und nicht einfach seine Arbeitszeit bei der Nachhilfe "absitzt"

Eine rechtliche Verpflichtung des AG den Azubi die Nachhilfe zu bezahlen und ihn dafür von der Arbeit freizustellen gibt es imho nicht.

R
RudiRadeberger

07.10.2021 um 17:21 Uhr

Kann mich nur anschließen. Bei uns wird auch die Nachhilfe bezahlt. Sie muss aber außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Grundsätzlich besteht weder Anspruch auf Kostenübernahme noch Freistellung.

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