Erstellt am 07.10.2021 um 14:42 Uhr von celestro
Was heißt "nichts konkretes gefunden"? Also ich finde es schon mehr als erstaunlich, dass der AG bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Wenn die Frage darauf abzielt, ob der AG auch die Freistellung übernehmen muss, so kann ich Dir zwar keine difinitive Antwort geben.
Aber es würde mich mehr als wundern ...
Erstellt am 07.10.2021 um 14:49 Uhr von Kjarrigan
Wenn das "Braucht Nachhilfe" nicht im Einflussbereich des AG liegt (Also in der Art
du darfst nicht zur Schule weil ich dich im Betrieb brauche) sondern an der Einflusssphäre des Azubi (Fehlzeiten in der Schule / Einfach nicht kapiert etc. dann ist der Vorschlag des AG doch ganz ok.
Auch wir handhaben das öfter so. Der AG zahlt die Kosten für den Nachhilfeunterricht - der Azubi bringt seine Freizeit ein.
Hat auch einen "gewissen" Lerneffekt, da der Azubi etwas (seine Freizeit) einbringen muss und nicht einfach seine Arbeitszeit bei der Nachhilfe "absitzt"
Eine rechtliche Verpflichtung des AG den Azubi die Nachhilfe zu bezahlen und ihn dafür von der Arbeit freizustellen gibt es imho nicht.
Erstellt am 07.10.2021 um 15:21 Uhr von RudiRadeberger
Kann mich nur anschließen. Bei uns wird auch die Nachhilfe bezahlt. Sie muss aber außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Grundsätzlich besteht weder Anspruch auf Kostenübernahme noch Freistellung.