Monatsgespräch gem. §74 Abs.1 BetrVG
Hallo zusammen, wir sind ein neuer BR, der sich vor 2 Wochen konstituiert hat. Wir haben mit unserer Geschäftsleitung, bzw. einem Beauftragten der GL, vereinbart, dass die Monatsgespräche immer am ersten Montag im Monat stattfinden.
Heute früh erhalte ich eine E-Mail von besagtem Beauftragten: "... als Beauftragter der Geschäftsleitung lade ich zum Gespräch gemäß § 74 Abs 1 BetrVG..." Mit Termin seinerseits.
Meine Frage(n): -Ist es nicht so, dass die GL einen Termin "beantragt" und ich als BRV dann dazu lade?
-Da es eine anderslautende Vereinbarung gibt, handelt es sich hierbei um ein Monatsgespräch?
-Hat die GL uns die Beauftragung dieser Person schriftlich zu bestätigen?
-Wenn wir der "Aufforderung" Folge leisten, welcher Personenkreis muss anwesend sein? Da es sich ja nicht um eine BR-Sitzung handelt?
Für eure hilfreichen Antworten danke ich im Voraus.
Community-Antworten (4)
18.06.2014 um 16:51 Uhr
Zitat (RicLa): "-Ist es nicht so, dass die GL einen Termin ´beantragt´ und ich als BRV dann dazu lade?"
Wieso sollte hier noch ein Termin "beantragt" werden, wenn Ihr die Lage des Termins bereits gemeinsam festgelegt habt? Wer einlädt ist auch nirgendwo festgelegt.
Zitat (RicLa): "-Da es eine anderslautende Vereinbarung gibt, handelt es sich hierbei um ein Monatsgespräch?"
Diese Frage verstehe ich nicht.
Zitat (RicLa): "-Hat die GL uns die Beauftragung dieser Person schriftlich zu bestätigen?"
Wozu? Ihr habt doch mit genau diesem das Thema Monatsgespräch vereinbart?
Zitat (RicLa): "-Wenn wir der 'Aufforderung' Folge leisten, welcher Personenkreis muss anwesend sein? Da es sich ja nicht um eine BR-Sitzung handelt?"
Der BR und der Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragter.
Natürlich war es ein cleverer Schachzug des Arbeitgebers Euch in seine Hallen einzuladen, bevor Ihr ihn in Eure Hütte eingeladen habt. Aber so ist es nunmal.
18.06.2014 um 20:36 Uhr
Für das Monatsgespräch gibt es keine ausdrücklichen Regelungen. Das Zustandekommen und der Umgang mit diesem Gespräch, hat etwas mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betrieb zu tun.
Seitens des BR sieht der § 74 BetrVG den Betriebsrat als Teilnehmer vor - also das Gremium.
Nehmt es einfach mal locker - geht hin und diskutiert frei heraus, wo es Probleme im Betrieb gibt. Der Titel dieses Monatsgesprächs könnte zum Beispiel lauten: "Ist was?"
19.06.2014 um 06:22 Uhr
@Pjöööng Erstmal danke für deine Antwort(en).
Zum Verständnis: Der Beauftragte ist unser ehemaliger direkter Vorgesetzter, der jetzt in eine Leitungsposition aufgestiegen ist. Er ist dort einer von 6-8 ist ähnlicher Funktion.
Der GF selbst war noch nicht bei uns und auch die Beauftragung ist nur durch unseren ehemaligen direkten Vorgesetzten mitgeteilt worden.
Die Termine haben wir mit ihm "abgesprochen" aber nicht beschlossen.
Die Frage nach nen Teilnehmer stellt sich, weil der "Beauftragte" meinte, es reicht wenn der BRV anwesend ist.
20.06.2014 um 12:32 Uhr
@RicLa Der BR kann (und aus meiner Sicht SOLLTE) komplett beim AG-/BR-Gespräch anwesend sein. Das Recht kann man auch niemandem verwehren (aus meiner Sicht) - auch wenn es in großen Gremien etwas pragmatischer ist, nur mit dem BA aufzulaufen oder einem Ausschuss.
Ich würde den Vorgesetzten als Ansprechpartner nur akzeptieren, wenn dieser Entscheidungen fällen darf. Ansonsten ist der GF derjenige.
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