Hallo,
eine Kollegin fängt im Rahmen der Elternzeit wieder an Teilzeit bei uns zu arbeiten. Der AG hat ihr einen Arbeitsvertrag vorgelegt mit 24 Stunden und eine Erhöhung der Stunden zum 1.1. auf 30 Stunden pro Woche. Nun will der Personalchef von uns die Zustimmung hierzu. Von der Kollegin wissen wir, dass das mit den 30 Stunden so nicht abgesprochen ist. Ist dieser Fall überhaupt zustimmungspflichtig durch den BR oder handelt es sich hier um eine einzelvertragliche Regelung, aus der wir uns raushalten müssen?
Vielen Dank für die Antworten!