Arbeitsvertrag Teilzeit in Elternzeit zustimmungspflichtig?
Hallo, eine Kollegin fängt im Rahmen der Elternzeit wieder an Teilzeit bei uns zu arbeiten. Der AG hat ihr einen Arbeitsvertrag vorgelegt mit 24 Stunden und eine Erhöhung der Stunden zum 1.1. auf 30 Stunden pro Woche. Nun will der Personalchef von uns die Zustimmung hierzu. Von der Kollegin wissen wir, dass das mit den 30 Stunden so nicht abgesprochen ist. Ist dieser Fall überhaupt zustimmungspflichtig durch den BR oder handelt es sich hier um eine einzelvertragliche Regelung, aus der wir uns raushalten müssen? Vielen Dank für die Antworten!
Community-Antworten (2)
18.06.2014 um 15:43 Uhr
Ihr seid in der Mitbestimmung gemäß § 99 BetrVG.
Da es hier Differenzen zu geben scheint, müsst ihr nicht unbedingt die Zustimmung verweigern, sondern zunächst Infos einfordern, woher die Sache mit den 30 h kommt. Erst wenn das geklärt ist, entscheidet ihr.
Im Falle der Zustimmung muss die Kollegin den geänderten Vertrag trotzdem noch unterschreiben, wozu sie auch keiner zwingen kann. Dieser Punkt sollte ein gutes Druckmittel für die obige Klärung sein.
Viel Glück
18.06.2014 um 15:50 Uhr
Für Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird in der Regel ein gesonderter (zusätzlicher)Vertrag abgeschlossen - die Konditionen müssen zwischen den Parteien ausgehandelt werden. So gesehen läuft alles wie zu dem Zeitpunkt, wo erstmalig ein Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde.
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