Erstellt am 18.06.2014 um 13:54 Uhr von gironimo
Der AG HAT für die erforderliche Arbeit des BR freizustellen. Es gilt der Grundsatz der "Selbstfreistellung". Ihr braucht keine Genehmigung vom AG.
Ihr beschließt, wie viel und wie oft Sitzungen Ihr für Eure BR-Arbeit als erforderlich anseht und meldet Euch entsprechend ab (und anschließend wieder an): eine Zustimmung Des AG ist nicht von Nöten.
Das ergibt sich aus dem § 37 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 18.06.2014 um 13:58 Uhr von FalkenSa