Verbot von Flip Flops im Verkaufsraum
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage und sage schon mal Danke für eure Antworten. Ich arbeite im Textileinzelhandel und nun kommt unser Filialleiter mit einem Aushang um die Ecke in dem steht, das absofort im Verkaufsraum keine Flip Flops oder Schuhe ohne Riemchen am Fessel während der Arbeitszeit getragen werden darf. ?? Wir akzeptieren keine Ausnahmen. Kann der Arbeitgeber denn das so bestimmen? Ich finde, es greift schon sehr in die Privatsspähre ein. Meine Kollegen und ich, können es kaum nachvollziehen und möchten, das ich das sofort in ihren Interesse kläre. Ich bin noch etwas neu und bin auf Hilfe angewiesen.
VG Stella
Community-Antworten (10)
18.06.2014 um 00:30 Uhr
Ja kann er. Wenn zB Kundenverkehr besteht, kann er bei begründetem Interesse Vorschriften an die Kleidung machen. Und dass in einem Textilgeschäft gewisse Kleidungsrichtlinien gelten, überrascht nun wirklich nicht.
Oder glaubst du, die Bänker tragen alle freiwillig Anzug, die Ärzte Kittel und die Produktionsmitarbeiter Sicherheitsschuhe?
18.06.2014 um 07:56 Uhr
Vermutungsmodus an: Vielleicht hat es irgendwo einen Arbeitsunfall gegeben, Knöchel gebrochen, lange Ausfall, der auf diese "Schuhe" zurückzuführen ist. Da ist es nur recht und billig, wenn der AG darauf achtet, dass sich soetwas nicht wiederholen kann. VM aus.
Aber Nachfragen soll schon mal geholfen haben. ;)
18.06.2014 um 08:52 Uhr
Ist ebenfalls mitbestimmungspflichtig nach 87, Ordnung und Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb
18.06.2014 um 09:52 Uhr
Je nachdem, was der AG mit der Maßnahme erreichen möchte. Ist es für die Optik, dann Ordnung und Verhalten, soll die Maßnahme aufgrund prospektiver oder retrospektiver Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, dann eher Ziff. 7. Aber der Maßnahme verschließen sollte sich ein BR nicht, Flip Flops und Dergleichen haben auf der Arbeit im Normalfall nichts verloren!
18.06.2014 um 10:18 Uhr
Es bleibt jedenfalls bei der Mitbestimmung im Sinne der "Ordnung im Betrieb". Die Mitbestimmung wäre nur dann nicht gegeben, wenn der Chef Sicherheitsrichtlinien vortragen könnte, die keinen Gestaltungsspielraum mehr zu ließen.
Das dürfte hier jedenfalls nicht der Fall sein.
18.06.2014 um 10:44 Uhr
Ich bin mir ziemlich sicher, mit der "Ordnung im Betrieb" wird der BR hier nicht weit kommen. Aber schauen wir doch ob Stella sich dazu noch äußert. Selbst über Ziff.7 wird der BR das Verbot kaum umgehen können und das sollte der BR aus guitem Grund auch gar nicht. Benutzen die Verkäufer zB gelegentlich einen Tritt oder gar eine Leiter um höher gelagerte Güter zu erreichen? Dann fallen Flip Flops und anderes nicht fest am Fuß befestigtes Schuhwerk schonmal grundsätzlich aus. Im Übrigen sollte sich der BR seiner Aufgaben aus §80 Abs.1 Ziff.1+9 bewusst sein. Die Bequemlichkeit der AN steht dabei bei weitem nicht an erster Stelle. Vielleicht auch mal hier schauen:
http://medien-e.bghw.de/m90/m90.htm
Ja, der BR hat mitzubestimmen und ein GF kann eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nicht mittels Direktionsrecht durchdrücken. Verhindern können wird der BR dieses Verbot wohl kaum. Der AG will ja nicht unverhältnismäßigerweise vorschreiben, dass per sofort Sicherheitsschuhe Klasse S5 getragen werden, er schließt lediglich bestimmte Freizeitschuhe aus
18.06.2014 um 11:00 Uhr
Da es sich hierbei um eine Kleiderordnung handelt ist meines Erachtens ganz klar Mitbestimmung gegeben.
Mitbestimmung heißt aber nicht pure Neinsagerei, sondern einen Ausgleich der beiderseitigen Interessen. Das Ansinnen des Arbeitgebers scheint mir nicht unsinnig zu sein und ich würde mir überlegen, ob ich gier dem Arbeitgeber nicht entgegenkommen kann, damit er mir an anderer Stelle entgegen kommt.
18.06.2014 um 20:37 Uhr
@All, vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mal in anderen Filialen nachgefragt und es wird immer anders kommuniziert. Auf Nachfrage beim meinem Filialleiter kam herraus, das es um den Versicherungsschutz geht, der nur gewährleistet wird, wenn geschlossenes Schuhwerk getragen wird. Nun ist die Frage, wie wird geschlossenes Schuhwerk definiert. Ich habe mich nun schritlich an die BGHW gewand um deren Meinung zu diesem Thema ein zuholen und warte auf Antwort. Ich weiss nicht, ob es klug ist, als BR mit dem Arbeitgeber mitzuziehen und ein Verbot aus zusprechen, denn auch jeder Mitarbeiter ist auch für sich selbst verantwortlich. Vom früheren BR weiss ich, das es mal ein paar Jahre T-Shirt mi bestimmten Aufdruck gab und es dafür eine BV gab. Diese Shirts hat der Arbeitgeber bezahlt und nun steht es im Raum, ob die Mitarbeiter sich nun geziehlt neue Schuhe kaufen müssen und nicht jeder wird davon begeistert sein oder das Tragen von Flip Flops dann auf eigene Gefahr ist.
19.06.2014 um 13:02 Uhr
Das Tragen vom festen Schuhwerk dient der eigenen Sicherheit . Bei Flop Flops passieren schneller Unfälle als erwartet .
19.06.2014 um 17:02 Uhr
Stella Ich hatte einen Link gepostet, der dich, wenn du ihn mal angeklickt hättest direkt auf eine Seite gelotst hätte, mit dem Titel "Sichere Schuhe im Handel" und die ist auch noch just von der von dir angesprochenen BGHW. Erwartest du andere Erkenntnisse wenn die dir schriftlich antworten, als solche die auf ihrer eigenen Seite stehen? Das mit dem Versicherungsschutz ist so pauschal, wie euer Filialleiter behauptet hat purer Blödsinn. Die Berufsgenossenschaft zahlt erstmal jede notwendige Behandlung bei absolut jedem Arbeitsunfall. Nur wenn der Unfall durch Vorsatz zustande kam, müssen die sich das Geld zurückholen - Vorsatz fällt bei falschem Schuhwerk aber in der Regel aus. Auch bei grober Fahrlässigkeit könnten die sich theoretisch das Geld zurück holen, sie tun es aber normalerweise nicht (aber nicht drauf verlassen, sie könnten schon). Euer AG hat aber unter anderem eine Fürsorgepflicht. Und demnach muss er alles tun um Unfälle zu vermeiden und die Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Nur weil man zuhause das eine oder andere Risiko, bewusst oder unbewusst eingeht, darf der AG das noch lange nicht im Unternehmen dulden. Außerdem hat der AG das Problem, dass er für jeden Unfall erstmal sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten darf ohne eine Leistung zu bekommen und die Arbeitskraft fehlt auch noch. Dass der AG es nicht prickelnd findet, wenn er eine Gefährdung endlich mal entdeckt hat und eine ganz einfache Lösung gefunden hat diese zu minimieren, der BR aber der Bequemlichkeit der AN die höchste Priorität gibt und diese Regelung bombardiert, ist für mich nachvollziehbar.
"und nun steht es im Raum, ob die Mitarbeiter sich nun geziehlt neue Schuhe kaufen müssen und nicht jeder wird davon begeistert sein"
Ihr habt echt alle ausschließlich Flip Flops??? Im Ausgangspost stand nur etwas von "keine Flip Flops oder Schuhe ohne Riemchen am Fessel" - irgendwas anderes wird doch wohl jeder in seinem Schuhschrank finden.
Ich hoffe einfach mal, dein Einwand "jeder wäre für sich selbst verantwortlich" war bloß irgendwie so daher geasagt und entspricht nicht deiner tatsächlichen Meinung. Das trifft in der Freizeit zu, in der Arbeitswelt gilt es teilweise sogar AN vor sich selbst zu schützen. Spätestens wenn jemand von seiner Leiter abrutscht mit seinen Flip Flops und dir ins Kreuz fällt, du daraufhin querschnittsgelähmt bist, weil er ungünstig fiel, wirst du sehr sehr viel Verständnis für eine solche Regelung haben. Aber immerhin - den Versicherungsschutz hast du trotzdem. Auch wenn Flip Flops im Spiel waren
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