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Zentrale Steuerung im Call Center: Betriebsänderung?

G
georg
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein fast komplett neu gewähltes BR-Gremium mit 9 Mitgliedern und arbeiten für unsere 330 Kollegen in einem touristischen Call Center. Nun will der Arbeitgeber eine zentrale Steuerung einführen - bislang ohne neue Technik einzusetzen. Da der Arbeitsablauf alles Kollegen dadurch geändert wird, handelt es sich unserer Meinung nach um eine Betriebsänderung. Damit kennen wir uns nun gar nicht aus und die Zeit drängt sehr. Im Prinzip halten wir die zentrale Steuerung für eine gute Sache, möchten aber keinen Fehler machen oder etwas Wichtiges unterlassen. Es ist kein Stellenabbau geplant - wir suchen weiter händeringend neue Mitarbeiter. Worauf müssen wir achten? Was ist zu tun? Wer kennt sich im Bereich Call Center aus?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

17.06.2014 um 19:41 Uhr

Was heißt "zentrale Steuerung"?

Was ändert sich dadurch im Arbeitsablauf?

G
gironimo

17.06.2014 um 20:43 Uhr

Bis Betriebsänderung würde ich hier nicht gehen wollen.

Die Frage ist, für wen wollt Ihr etwas tun?

Für den einzelnen AN (da eventuell Versetzung, wenn die Voraussetzungen im § 95 Abs. 3 BetrVG gegeben sind; dann Beteiligung des BR nach § 99 BetrVG)?

Oder für die Gruppe. Dann käme im Call-Center immer die Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG ins Spiel, da mittels IT die personenbezogenen bzw. -beziehbare Daten erfasst werden.

Nicht außer Acht lassen solltet Ihr den § 92 BetrVG.

Vielleicht kannst Du noch einmal sagen, wo Ihr gerne handeln würdet.

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