Rechtliche Situation eines Betriebsrat in einer fililalisierten GmbH
Eine GmbH hat etwa 100 Filialen, die alle zur GmbH dazu gehören (also keine eigene Rechtsform haben). In den Filialen arbeiten jeweils zwischen 8 und etwa 15 Personen. In ihrer Zentrale beschäftigt die GmbH darüber hinaus weit über 100 Personen. In der Stadt, in der die Zentrale ist, gibt es 9 Filialen. Eine dieser Filialen hat einen eigenen Betriebsrat gegründet (weil die Zentrale dies "leider" nicht vermeiden konnte - ansonsten wurden entsprechende Initiativen immer im Keim erstickt). Die Zentrale behauptet, dass der Betriebsrat nur für diese eine Filiale zuständig ist, dass jede Filiale sowie die Zentrale einen eigenen Betriebsrat gründen müßten und dass daher der Betriebsrat nicht angehört werden muss, wenn die Zentrale in plötzlich über 20 Mitarbeiter entläßt. Nun 2 Fragen: 1) Auf Basis welcher Paragraphen oder Urteile kann argumentiert werden, dass der Betriebsrat nicht filialbezogen agieren darf? 2) Muss der Betriebsrat dieser Filiale angehört werden um zu prüfen, ob gekündigte Zentrale-Mitarbeiter in dieser Filiale (oder woanders in dieser Stadt...) untergebracht werden müssen?
Community-Antworten (1)
15.02.2008 um 18:17 Uhr
- Gar nicht. Jede Filiale ist anscheinend ein eigener Betrieb nach §4 (1) Nr. 2 - sonst hätte die eine Filiale keinen eigenen BR wählen können. Die "Zentrale" braucht also ihren eigenen BR.
- Mangels Zuständigkeit nein.
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