Teilung der Freistellung
Ein neuer TV sieht vor: Der Vorsitzende eines BR erhält unabhängig von der Größe eine Freistellung. Kann diese Freistellung ähnlich wie bei § 38 auch geteilt werden ?? Dazu steht nichts im TV. Bei Teilung würde ja auch ein andewrer als der Vorsitzende eine Freistellung erhalten. Was meint Ihr ??
Community-Antworten (2)
17.06.2014 um 19:44 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es solch eine Regelung in irgendeinem TV gibt. Sie dürfte unwirksam sein.
17.06.2014 um 20:44 Uhr
Letztendlich solltet Ihr die Gewerkschaft fragen, die den Tarif abgeschlossen hat. Sie müsste am Besten wissen, was gemeint war.
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