Ein neuer TV sieht vor: Der Vorsitzende eines BR erhält unabhängig von der Größe eine Freistellung. Kann diese Freistellung ähnlich wie bei § 38 auch geteilt werden ?? Dazu steht nichts im TV. Bei Teilung würde ja auch ein andewrer als der Vorsitzende eine Freistellung erhalten. Was meint Ihr ??