Hallo Forum,

unsere Vorsitzende verlässt das Unternehmen. Bisher wurde die Freistellung (39 Std.) jeweils zur Hälfte auf Vorsitz und Stellvertretung aufgeteilt. Der BR möchte dies auch weiterhin so handhaben, eben nur mit anderen Personen. Der AG möchte dies nicht mehr und, weil es ihm lieber ist, nur einen Ansprechpartner zu haben, der immer da ist. Der AG behauptet, dies seine wichtige betriebliche Gründe (Arbeitsorganisation) und wird seinen Anwalt hierzu konsultieren.
Meiner Meinung nach, sind diese Gründe nicht ausreichend, um gegen eine solche Aufteilung der Freistellung sprechen zu können. Der BR möchte nun aber die Freistellung beschließen, um den Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Können wir dieses einfach tun? Der AG hat ja dann zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Was passiert, wenn er das tut. Gilt der Beschluss des BR dann, bis eine neue Regelung gefunden wird?
Wie genau sieht es hier rechtlich aus? Dank im Voraus für die, wie immer, hilfreichen Antworten!