Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte gerne mal Eure Meinung bezüglich folgenden Falles:
Unser Datenschutzbeauftragter (AN im Betrieb) hat im Laufe der kürzlich stattgefundenen BR-Wahl eine Vorschlagsliste gestützt (also unterschrieben) und ist danach zur Personalabteilung gegangen, um dort Informationen über die sich zur Wahl stellenden AN und andere Listenstützer Preis zu geben. Die Konsequenz war, dass einige Listenstützer unter Druck gesetzt wurden und eine weitere Vorschlagsliste mit speziell ausgesuchten AN zusammengestellt wurde. Desweiteren hat der Datenschutzbeauftragte auch behauptet, es hätten sich Personen auf der Vorschlagsliste zum Zeitpunkt seiner Stützunterschrift befunden, die sich bei der Veröffentlichung der Liste nicht mehr auf dieser befunden haben. Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Als Datenschutzbeauftragter kann nur ein AN bestellt werden, der über Zuverlässigkeit verfügt. Was meint Ihr, können wir als BR die "Absetzung" des Datenschutzbeauftragten durchsetzten???