Erstellt am 18.09.2012 um 10:29 Uhr von gironimo
Na - da wird der Datenschutzbeauftragte wohl mit der Personalabteilung in Freundschaft verbunden sein.
Da wird man wohl im Streitfall die Sache ganz anders hinstellen, als Du vermutest wie es war.
Ich glaube die Abberufung wird kaum erfolgreich sein.
Erstellt am 18.09.2012 um 12:58 Uhr von rolfo
Werden bei euch die Wahlvorschlagslisten bei der Personalabteilung verwaltet, ist die PersAbt. vielleicht sogar der Wahlvorstand?
Sachen gibts?
Erstellt am 18.09.2012 um 13:31 Uhr von Bakunin
@rolfo:
Nein, die AN aus der Personalabteilung waren keine WVmitglieder.
Erstellt am 18.09.2012 um 13:46 Uhr von Tanzbär
@rolfo
Aus welchem Satz liest Du denn das raus?
Erstellt am 18.09.2012 um 14:19 Uhr von rechtbekommen
Die Vorschlagslisten sind KEINE Geheimlisten. Ein Personaler koennte auch einfach zu einem Listenfzehrer gehen und sagen ich moechte auch unterschreiben. Dann wird man uhm das wohl nicht versagen. Er kiennte dieses auch bei nehreren Listen machen dann sueht er alle. Dann ggf sogar alle seine Unterschriften ungueltig werden lassen. Der Datenschuetzer ist hier auch ganz normaler AN / Waehler. Auch Unsinn ueber liwsten sagen ist nicht verboten. Das kennen wir auch alle von politischen Wahlen.
Erstellt am 18.09.2012 um 15:04 Uhr von ohnewissen
Wenn das Vermutungen sind wird Aussage gegen Aussage stehen.
Wenn das zu beweisen ist würde ich dringend mit dem AG reden und ihm erklären, dass "sein" Datenschutz-beauftragter gegen die Dinge verstösst, die er eigentlich dahingehen überwachen soll, dass sie nicht passieren. In dem Fall das Preisgeben von Personendaten.
Schau auch mal ins BDSG. Besonders die §§ 4f (4) und 5.
"Was meint Ihr, können wir als BR die "Absetzung" des Datenschutzbeauftragten durchsetzten??? "
- Keine Ahnung.
Für mich ein klarer Gesetzesverstoß. Mal sehen wie es die BR Gemeinschaft hier sieht.
Erstellt am 18.09.2012 um 16:03 Uhr von Tanzbär
Aber hallo, was steht auf den Vorschlagslisten, was ein Personaler nicht schon weiß?
Was kann man denn da an schützenswerten Personaldaten weitergeben?
Gesetzesverstoß - ich seh da keinen.
Es ist vielleicht nicht die feine Art, sich so anzubiedern, aber wenn es sein Ego braucht? Vielleicht hat der Personaler auch schon ein paar Listen selbst gestützt ...
Ist ja auch nur ein Arbeitnehmer.
Erstellt am 18.09.2012 um 16:14 Uhr von ohnewissen
Habe ich da mehr rausgelesen als da stand?
Die Infos aus den Listen preiszugeben, - nun dem steht nichts im Weg. Da stehen auch nur Dinge die ein Personaler eh weis. Was sollte er damit bei der Personalabteilung?Und "neue" Infos wären aus meiner Sicht Interna gewesen. Vielleicht kann uns Bakunin dazu aufklären.
Erstellt am 19.09.2012 um 09:16 Uhr von Bakunin
Solange die Vorschlagslisten nicht veröffentlicht sind, wissen doch nur die Wahlbewerber und die AN, die eine Stützunterschrift geleistet haben, über die Inhalte der Listen Bescheid. Insoweit zählt das Argument nicht, dass die Personalabteilung sowieso schon alles weiß. Vielmehr ist es so gewesen, dass aufgrund der weitergeleiteten Infos der AG die Möglichkeit hatte, innerhalb der Einreichungsfrist eine Liste mit "eigenen" Kandidaten aufzustellen. Ohne die Infos durch den Datenschutzbeauftragten hätte es diese "AG-Liste" nicht gegeben.
Ein weiterer Punkt ist ja der, dass auch die Unwahrheit über die Kandidatur eines Kollegen weiter verbreitet wurden. Dieser Kollege stand nie auf einer Vorschlagsliste und befürchtet jetzt Nachteile, weil sein Vorgesetzter sich schon in der Vergangenheit BR-Mitgliedern und Wahlbewerbern gegenüber "unkooperativ" verhalten hat.