W.A.F. LogoSeminare

Datenschutzbeauftragter gibt Informationen weiter

B
Bakunin
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte gerne mal Eure Meinung bezüglich folgenden Falles: Unser Datenschutzbeauftragter (AN im Betrieb) hat im Laufe der kürzlich stattgefundenen BR-Wahl eine Vorschlagsliste gestützt (also unterschrieben) und ist danach zur Personalabteilung gegangen, um dort Informationen über die sich zur Wahl stellenden AN und andere Listenstützer Preis zu geben. Die Konsequenz war, dass einige Listenstützer unter Druck gesetzt wurden und eine weitere Vorschlagsliste mit speziell ausgesuchten AN zusammengestellt wurde. Desweiteren hat der Datenschutzbeauftragte auch behauptet, es hätten sich Personen auf der Vorschlagsliste zum Zeitpunkt seiner Stützunterschrift befunden, die sich bei der Veröffentlichung der Liste nicht mehr auf dieser befunden haben. Diese Aussage ist nachweislich falsch. Als Datenschutzbeauftragter kann nur ein AN bestellt werden, der über Zuverlässigkeit verfügt. Was meint Ihr, können wir als BR die "Absetzung" des Datenschutzbeauftragten durchsetzten???

1.50909

Community-Antworten (9)

G
gironimo

18.09.2012 um 12:29 Uhr

Na - da wird der Datenschutzbeauftragte wohl mit der Personalabteilung in Freundschaft verbunden sein.

Da wird man wohl im Streitfall die Sache ganz anders hinstellen, als Du vermutest wie es war.

Ich glaube die Abberufung wird kaum erfolgreich sein.

R
rolfo

18.09.2012 um 14:58 Uhr

Werden bei euch die Wahlvorschlagslisten bei der Personalabteilung verwaltet, ist die PersAbt. vielleicht sogar der Wahlvorstand? Sachen gibts?

B
Bakunin

18.09.2012 um 15:31 Uhr

@rolfo: Nein, die AN aus der Personalabteilung waren keine WVmitglieder.

T
Tanzbär

18.09.2012 um 15:46 Uhr

@rolfo Aus welchem Satz liest Du denn das raus?

R
rechtbekommen

18.09.2012 um 16:19 Uhr

Die Vorschlagslisten sind KEINE Geheimlisten. Ein Personaler koennte auch einfach zu einem Listenfzehrer gehen und sagen ich moechte auch unterschreiben. Dann wird man uhm das wohl nicht versagen. Er kiennte dieses auch bei nehreren Listen machen dann sueht er alle. Dann ggf sogar alle seine Unterschriften ungueltig werden lassen. Der Datenschuetzer ist hier auch ganz normaler AN / Waehler. Auch Unsinn ueber liwsten sagen ist nicht verboten. Das kennen wir auch alle von politischen Wahlen.

O
ohnewissen

18.09.2012 um 17:04 Uhr

Wenn das Vermutungen sind wird Aussage gegen Aussage stehen. Wenn das zu beweisen ist würde ich dringend mit dem AG reden und ihm erklären, dass "sein" Datenschutz-beauftragter gegen die Dinge verstösst, die er eigentlich dahingehen überwachen soll, dass sie nicht passieren. In dem Fall das Preisgeben von Personendaten. Schau auch mal ins BDSG. Besonders die §§ 4f (4) und 5.

"Was meint Ihr, können wir als BR die "Absetzung" des Datenschutzbeauftragten durchsetzten??? "

  • Keine Ahnung. Für mich ein klarer Gesetzesverstoß. Mal sehen wie es die BR Gemeinschaft hier sieht.
T
Tanzbär

18.09.2012 um 18:03 Uhr

Aber hallo, was steht auf den Vorschlagslisten, was ein Personaler nicht schon weiß? Was kann man denn da an schützenswerten Personaldaten weitergeben? Gesetzesverstoß - ich seh da keinen. Es ist vielleicht nicht die feine Art, sich so anzubiedern, aber wenn es sein Ego braucht? Vielleicht hat der Personaler auch schon ein paar Listen selbst gestützt ... Ist ja auch nur ein Arbeitnehmer.

O
ohnewissen

18.09.2012 um 18:14 Uhr

Habe ich da mehr rausgelesen als da stand? Die Infos aus den Listen preiszugeben, - nun dem steht nichts im Weg. Da stehen auch nur Dinge die ein Personaler eh weis. Was sollte er damit bei der Personalabteilung?Und "neue" Infos wären aus meiner Sicht Interna gewesen. Vielleicht kann uns Bakunin dazu aufklären.

B
Bakunin

19.09.2012 um 11:16 Uhr

Solange die Vorschlagslisten nicht veröffentlicht sind, wissen doch nur die Wahlbewerber und die AN, die eine Stützunterschrift geleistet haben, über die Inhalte der Listen Bescheid. Insoweit zählt das Argument nicht, dass die Personalabteilung sowieso schon alles weiß. Vielmehr ist es so gewesen, dass aufgrund der weitergeleiteten Infos der AG die Möglichkeit hatte, innerhalb der Einreichungsfrist eine Liste mit "eigenen" Kandidaten aufzustellen. Ohne die Infos durch den Datenschutzbeauftragten hätte es diese "AG-Liste" nicht gegeben. Ein weiterer Punkt ist ja der, dass auch die Unwahrheit über die Kandidatur eines Kollegen weiter verbreitet wurden. Dieser Kollege stand nie auf einer Vorschlagsliste und befürchtet jetzt Nachteile, weil sein Vorgesetzter sich schon in der Vergangenheit BR-Mitgliedern und Wahlbewerbern gegenüber "unkooperativ" verhalten hat.

Ihre Antwort