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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutzbeauftragter = Leitender Angestellter: Zulässig?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es seit geraumer Zeit einen Datenschutzbeauftragten, der gleichzeitig Accountable Manager, Vertreter des Geschäftsführers ist.

Wir (der Betriebsrat) sind der Ansicht, dass der Mann nicht als Datenschutzbeauftragter geeignet ist, weil man so ja den "Bock zum Gärtner" macht.

Gibt es Leitlinien / Rechtsgrundlagen / Urteile ... darüber, wer in einem Unternehmen als Datenschutzbeauftragter fungieren darf?

Der Betriebsrat wurde nicht gehört, bevor man dem Mann die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzes übertrug. Muss wohl auch nicht, da der Mann ja leitender Angestellter ist. Oder?

Wie können wir vorgehen, damit dem Mann diese Aufgabe wieder entzogen wird und einem / einer MitarbeiterIn vom "Fußvolk" (der / die natürlich qualifieziert sein muss) oder einer externen Person (?) übertragen wird.

Danke und Gruß!

6.05104

Community-Antworten (4)

W
Waschbär

15.05.2007 um 14:42 Uhr

see-see, solltet ihr bedenken haben das der DS in eure Datensehen könnte, so kan ich euch Berühigen, auch der Ds darf nicht in die BR Daten sehen ! Genau so wenig wie ein AG .

Schöne grüsse vom Fitting

P
pit47

15.05.2007 um 14:49 Uhr

Hallo see-see, nach § 80 BetrVG Abs. 1 Nr. 1 hat der BR darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze durchgeführt werden. Der BR kann also den Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten vom Arbeitgeber verlangen. (§ 4f Abs. 2 BDSG)

P
paula

15.05.2007 um 17:31 Uhr

@see-see

In vielen Unternehmen ist der DSB leitender Angestellter. Bei uns zum Beispiel der Leiter der Revision. Die reine Stellung als leitender AN steht der Bestellung zum DSB nicht entgegen.

H
hans

16.05.2007 um 02:08 Uhr

Vgl. §4f folgende BDSG und 14314....

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