Hallo, in unserem Betrieb gibt es seit geraumer Zeit einen Datenschutzbeauftragten, der gleichzeitig Accountable Manager, Vertreter des Geschäftsführers ist.

Wir (der Betriebsrat) sind der Ansicht, dass der Mann nicht als Datenschutzbeauftragter geeignet ist, weil man so ja den "Bock zum Gärtner" macht.

Gibt es Leitlinien / Rechtsgrundlagen / Urteile ... darüber, wer in einem Unternehmen als Datenschutzbeauftragter fungieren darf?

Der Betriebsrat wurde nicht gehört, bevor man dem Mann die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzes übertrug. Muss wohl auch nicht, da der Mann ja leitender Angestellter ist. Oder?

Wie können wir vorgehen, damit dem Mann diese Aufgabe wieder entzogen wird und einem / einer MitarbeiterIn vom "Fußvolk" (der / die natürlich qualifieziert sein muss) oder einer externen Person (?) übertragen wird.

Danke und Gruß!