Hallo,

in einer Infobroschüre des Bundes habe ich gelesen, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn "mindestens fünf Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung personenbezogener Daten beschäftigt sind".

Vielleicht eine etwas dumme Frage: Bedeutet das z.B. auch, dass bei einer elektronischen Zeiterfassung von ca. 100 Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist? Oder beziehen sich die "fünf Mitarbeiter" auf die Anzahl der Mitarbeiter, die diese Daten bearbeiten, auswerten oder was auch immer? Gleiche Frage gilt für den Internetanschluss. Heisst, dass allein die Nutzung des Internets (egal ob privat oder geschäftlich) von ca. 60 Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter zwingend notwendig ist? Oder beziehen sich die "fünf Mitarbeiter" nur auf den für die Nutzung notwendigen Support?

Danke schon jetzt für Eure Antworten

Gruß

Kampmann