Datenschutzbeauftragter
Hallo, unser Datenschutzbeauftragter hat Gemeinschaftsprokura erhalten.
Ist er jetzt überhaupt noch als Datenschutzbeauftragter zulässig?
Gruss Steffen
Community-Antworten (1)
09.05.2007 um 00:50 Uhr
Ja. Der Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung des BDSG zu kontrollieren und verantwortet die Einhaltung. Vgl. §4f folgende BDSG. Gruß, Hans
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