Hallo, unser Datenschutzbeauftragter hat Gemeinschaftsprokura erhalten. Ist er jetzt überhaupt noch als Datenschutzbeauftragter zulässig? Gruss Steffen
Erstellt am 08.05.2007 um 22:50 Uhr von hans Ja. Der Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung des BDSG zu kontrollieren und verantwortet die Einhaltung. Vgl. §4f folgende BDSG. Gruß, Hans