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Wer darf zur BR-Sitzung einladen, wenn der BR-Vorsitzende und Stellvertreter krank sind?

M
miprei
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben vor ca. 6 Wochen einen neuen Betriebsrat gewählt. Die konstituierende Sitzung fand statt, wo der BR-Vorsitzende und Stellvertreter gewählt wurde. Ich wurde zum Schriftführer gewählt; allerdings wurde der Betriebsausschuss noch nicht gewählt.

Unsere BR-Vorsitzende ist bis auf weiteres krank (Krankenhaus) und auch der Stellvertreter ist seit 5 Wochen krank, sodass diese nicht zur BR-Sitzung einladen können.

Ist es rechtlich möglich, dass ich zur BR-Sitzung einladen kann oder soll ich mir das okay vom Stellvertreter holen?

Wie kann man am besten verfahren?

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

16.06.2014 um 18:02 Uhr

Ja kannst Du, wenn die beiden krank sind habt ihr ein Selbstzusammentrittrecht und jedes BRM kann einladen. Da siehst man wieder wie wichtig es ist eine Vertretungsreihenfolge in der GO festzulegen.

D
Dezibel

16.06.2014 um 18:15 Uhr

Dazu brauch man keine Geschäftsordnung. Ein Beschluss und dann isses so ...

K
Kölner

16.06.2014 um 18:21 Uhr

Da bin ich tatsächlich der Meinung wie Dezibel.

Mir ist bei einer Gremiumsgrösse unter 9 BRMs noch keine (!) GO untergekommen, die wirklich Sinn hatte und Regelungen beinhaltete, die nicht bereits in einer Sitzungsniederschrift oder dem Gesetz geregelt sind.

M
Moreno

16.06.2014 um 19:11 Uhr

Oh Gott wer hat denn hier geschrieben das es nur mir der GO geht??? Aber gut ist es halt wenn sowas gleich im. Vorfeld festgelegt wird damit die BRM nicht erst wochenlang verwirrt durch die Gegend springen!

G
gironimo

16.06.2014 um 21:30 Uhr

Ich kann auch nicht lesen, dass es in der GO stehen muss. Richtig ist, der BR hat ein Selbstzusammenkunftsrecht. Wichtig ist nur, dass die Regeln zur Einladung für eine Sitzung korrekt eingehalten werden.

Ihr solltet auf die Tagesordnung setzen: Benennung weiterer BR-Mitglieder als Vertreter des BRV für den Verhinderungsfall des stellv. BRV (oder so ähnlich).

S
seesee

17.06.2014 um 00:47 Uhr

Es geht ja auch darum, wie der AG wirksam Anhörungen an den BR übergeben kann. Auch hierfür ist eine vorab beschlossene Vertreterregelung sinnvoll. Wir haben das in die GO aufgenommen und dem AG mitgeteilt.

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