Erstellt am 16.06.2014 um 13:26 Uhr von Kulum
Er hat Anspruch auf die 25 Tage.
Theoretisch gibt es die von dir angesprochene Möglichkeit, das sollte aber gut überlegt sein
Erstellt am 16.06.2014 um 14:27 Uhr von Tschabo
14,6 Urlaubstage Anteilsmäßig
Erstellt am 16.06.2014 um 14:40 Uhr von Kulum
Ich geb dir n Tip. §5 BUrlG - versuchs nochmal! ;)
Erstellt am 16.06.2014 um 19:51 Uhr von Hoppel
@ zuckertuete
Dieser AN hat Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub.
Allerdings könnte der jetzige AG gewillt sein, dem § 7 Abs.4 BurlG nachkommen zu wollen >
" Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Neue AG freuen sich übrigens auch nicht so sehr, wenn ein AN einen Anspruch auf X Urlaubstage mitbringt ...