Guten Morgen,

wir haben nach der BR Wahl folgende Situation.
Über 501 MA daurch ergebend 2 Freigestellte Betriebsratsmitglieder.

Meine Frage dazu, wie verhält es sich denn mit der Vertretungsregelung ?

Vertreten die zwei sich gegenseitig, oder stellt man eine andere Person frei, wenn einer der beiden, oder beide, wegen Krankheit/Urlaub/Seminar o.ä nicht anwesend sind?

Vielen Dank schon einmal :-)