wir haben nach der BR Wahl folgende Situation.
Über 501 MA daurch ergebend 2 Freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Meine Frage dazu, wie verhält es sich denn mit der Vertretungsregelung ?
Vertreten die zwei sich gegenseitig, oder stellt man eine andere Person frei, wenn einer der beiden, oder beide, wegen Krankheit/Urlaub/Seminar o.ä nicht anwesend sind?
Vielen Dank schon einmal :-)
Unsere Seminarempfehlung
Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied