Erstellt am 16.06.2014 um 08:55 Uhr von Aidan
Der BR ist bei JEDER Kündigung anzuhören. Wenn die zu kündigende Person nicht gerade vor versammelter Mannschaft den Chef erwürgen wollte (auch wenn es oft verständlich wäre), sollte der BR widersprechen (als Grund "keine vorherige Abmahnung" reicht).
Die Kündigung selbst verhindert man damit letztendlich vermutlich nicht. Der Gekündigte erhebt dann sofort Kündigungsschutzklage mit sehr guten Aussichten auf Erfolg (verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung = zu 99% unwirksam). Wenn der Gekündigte dann vom Arbeitgeber Weiterbeschäftigung verlangt, muss er dem auch nachkommen und ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichtes auch bezahlen. § 102 Abs. 5 BetrVG
Viel Glück
Erstellt am 16.06.2014 um 09:10 Uhr von Kulum
Ich behaupte, dem unterstellten Weiterbeschäftigungsanspruch steht §102 Abs.5 Ziff.3 entgegen. Wenigstens wenn der BR zur Begründung lediglich auf die noch nicht erteilte Abmahnung hinweist.
Erstellt am 16.06.2014 um 09:18 Uhr von Moreno
Stimmt die fehlende Abmahnung ist keiner der fünf möglichen Widerspruchsgründe die den Anspruch auf Weiterbeschäftigung auslösen.
Erstellt am 16.06.2014 um 09:27 Uhr von pilcpilc
es ist keiner der 5 Wiederspruchsgründe, dass ist ja das problem
wiedersprechen können wir nicht nach $102, aber zustimmen wollen wir auch nicht.
also was tun?
Erstellt am 16.06.2014 um 10:07 Uhr von blackjack
Sozial ungerechtfertigte Kündigung.
Erstellt am 16.06.2014 um 13:07 Uhr von Kölner
@pilcpilc
'also was tun?'
Dem Kollegen anraten, sich SOFORT einen Anwalt zu suchen. Alles weitere macht der dann. Widerspruchsgrund hat 'blackjack' ja schon benannt...
Erstellt am 16.06.2014 um 14:41 Uhr von gironimo
Naja - allein das Fehlen einer Abmahnung wäre doch schon mal was für die Bedenken oder?
Und dann kommt es natürlich darauf an, worauf sich die verhaltensbedingte Kündigung stützt (was ist denn das "Vergehen"?).
Je nach dem käme dann für den Widerspruch die Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Schulung (wer mehr weiß, macht auch weniger falsch) auf dem gleichen Arbeitsplatz in Betracht oder Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen (so es einen gibt oder in absehbarer Zeit geben wird). Da musst Ihr kreativ sein.