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Sitzung auf Wunsch des Arbeitgebers - muss er Themen benennen?

A
Attaboy
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte eine Sitzung mit uns als Betriebsrat. Muss er vorher seine Themen oder Tagesordnungspunkte benennen? Und wenn ja, auf welche Gesetzesgrundlage oder ähnliches stützt sich das?

1.065012

Community-Antworten (12)

G
gironimo Akzeptiert

15.06.2014 um 22:51 Uhr

§ 29 Abs. 3+4 BetrVG: (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. (4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

M
Moreno

15.06.2014 um 22:08 Uhr

Na er muss doch sagen warum er die Sitzung haben möchte. Denn einladen tut ja der BRV und der muss doch vom Ag wissen welche Tagesordnungspunkte der Ag behandelt haben möchte. Wenn mein Chef sagt er möchte ne Sitzung mit uns haben bekommt er die garantiert nicht wenn er den. Grund nicht sagt:-)

A
Attaboy

15.06.2014 um 22:17 Uhr

Das ist klar. Aber gibts da irgendwas fundiertes, gesetzmäßiges oder so zu?

N
Nubbel

15.06.2014 um 23:11 Uhr

§74 betrvg ist geläufig?

A
Attaboy

15.06.2014 um 23:26 Uhr

Hm....was hat 78 mit meiner frage zu tun?

A
Attaboy

15.06.2014 um 23:27 Uhr

74....meinte ich

M
Moreno

15.06.2014 um 23:55 Uhr

Na was willst du denn noch gesetzliches dazu haben? Der Ag kann keine Br Sitzung einberufen also wird er dies nur können wenn er dem Brv den Grund nennt was dieser in die Einladung schreibt!

N
Nubbel

16.06.2014 um 00:02 Uhr

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

du, weiß auch nicht was das mit deiner frage zu tun hat, dachte ich erwähne es mal

A
Attaboy

16.06.2014 um 00:27 Uhr

"...SOLLEN sich mindestens einmal im Monat..."... ich bezweifle das das überall so üblich ist. Verhandeln ist klar, einen Krieg will keiner führen. Darum geht es auch nicht.

Trotzdem vielen Dank, Nubbel.

N
Nubbel

16.06.2014 um 08:47 Uhr

X
xumuimhxer

17.06.2014 um 12:56 Uhr

Um mal zurück zum Thema zu kommen:

Natürlich kann der AG als zu behandelndes Thema auch einfach "Ich möchte mit Euch reden" angeben. Solange der BR zu diesem Thema nichts beschließen soll ist das auch völlig ok. Erst wenn ein Beschluss ansteht, muss die Tagesordnung Konkretes enthalten.

BR-intern geht das übrigens auch. Der Dauer-TOP "Beratung über Themen, derer wir uns mal annehmen sollten" ist immer ganz nett.

P
Pjöööng

17.06.2014 um 13:19 Uhr

Zitat (xumuimhxer): "Natürlich kann der AG als zu behandelndes Thema auch einfach 'Ich möchte mit Euch reden' angeben."

Miteinader reden? Kann man auch außerhalb der Sitzung. Wenn der Arbeitgeber den zu behandelnden Gegenstand nicht im Vorfeld benennen kann, dann kann der Vorsitzende auch nicht richtig zur Sitzung laden. Das würde ich dem Arbeitgeber unmissverständlich klar machen.

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