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Wunsch auf Stundenaufstockung wird nicht berücksichtigt

A
Alpen
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage hätte ich an euch bezüglich meinem Wunsch nach Stundenaufstockung. Gestern auf der Arbeit haben wir erfahren das wir eine neue Arbeitskollegin bekommen haben die aus einer anderen Abteilung (aus eigenem Wunsch) zu uns rüber wechselte, (gestern war ihr erster Arbeitstag bei uns). Wir alle waren sehr verwundert da uns niemand mitteilte das jemand neues zu uns kommen würde. Was mich hierbei sehr verärgert ist das die ganze Zeit behauptet wird das wir überbesetzt seien/Budget zu knapp und eine Stundenaufstockung nicht in Frage käme. Wenn wir "überbesetzt" seien, verstehe ich nicht, warum man jemanden aus einer anderen Abteilung versetzen lässt anstatt mir eine Chance zu geben. Mit meinem Chef habe ich mehrfach über meinem Wunsch gesprochen (schriftlich und mündlich) und er versicherte mir das wenn was frei sein sollte, er sich zuerst an mich wenden würde. Jedes mal wo ich eine Chance auf Aufstockung hatte (es waren bestimmt 5), wurde ich übersprungen oder es kommt wie gesagt diese Ausrede mit dem knappen Budget. Würde es was bringen wenn ich mich an die MAV wende oder die Gewerkschaft verdi?

Liebe Grüße an alle Leser.

30906

Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

02.02.2019 um 11:29 Uhr

An die MAV solltest du dich in jedem Fall wenden. Die MAV hat ein MBR bei Verstzungen. Wenn sie also von deinem Wunsch nach Aufstockung weiss kann sie diesen berücksichtigen und der Verstzung vieleicht wiedersprechen. Aber rückwirkend kann die MAV nichts machen, wenn die Anhörung korrekt war. Die Gewerkschaften können hier nicht weiter helfen.

A
Alpen

02.02.2019 um 11:45 Uhr

Danke für deine Antwort. Die MAV weiss das ich den Wunsch nach einer Stundenaufstockung habe, am Montag werde ich mich auf jeden Fall an sie wenden und ich hoffe das sie mir helfen können. Leider haber ich den Eindruck das man die MAV bei solchen wichtigen Entscheidungen bewusst umgeht.

K
kratzbürste

02.02.2019 um 13:28 Uhr

MAV = Kirchenrecht Da darf man nicht so viel erwarten. Die Möglichkeiten sind nicht immer vergleichbar mit dem BetrVG.

Ver.di kann dich zumindest beraten und- falls notwendig auch den Rechtsschutz übernehmen.

P
Pickel

02.02.2019 um 22:30 Uhr

Der Wechsel eines MA von Abteilung A nach B ist für das Unternehmen kostenneutral. Eine Stundenaufstockung führt zu tatsächlichen Mehrstunden. Das kann man also mitnichten vergleichen

C
celestro

04.02.2019 um 10:41 Uhr

"Der Wechsel eines MA von Abteilung A nach B ist für das Unternehmen kostenneutral. Eine Stundenaufstockung führt zu tatsächlichen Mehrstunden. Das kann man also mitnichten vergleichen"

Und Du denkst, mit "überbesetzt" und "Budget zu knapp" ist jeweils das komplette Unternehmen gemeint ? Für wie wahrscheinlich hälst Du das selbst ?

M
Moreno

04.02.2019 um 10:50 Uhr

Hauptsache er kann dazwischen kläffen der Arbeitgeberknecht! :-)

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