Mehrarbeit Tarifvertrag Bawü was ist zulässig
Hallo miteinander,
Wie ist es mit Mehrarbeit wenn man 35 Stunden Woche hat und in Dreischichtbetrieb arbeitet. Im Internet steht drin das 20 Stunden erlaubt sind ist es denn wirklich so weil bei uns im Betrieb wird teilweise mehr gearbeitet z.b. kann man auch Samstag kommen zusätzlich. Es wird niemand gezwungen ist alles freiwillig. Über 8 Stunden wird nicht gearbeitet man kann halt an freien Tagen kommen. Nun hat jemand in Raum geworfen, kann das auch Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Community-Antworten (15)
19.09.2022 um 11:44 Uhr
Was steht denn im TV?
19.09.2022 um 12:04 Uhr
Arbeitsrechtliche Konsequenzen müssten ja vom AG ausgehen und der läßt euch doch die Überstunden machen. Wer sollte euch jetzt abmahnen? der AG der die Überstunden annimmt?
als erstes muß doch der AG anordnen, das keine Überstunden mehr > xx Std gemacht werden, erst dann kann er abmahnen usw. (unabhängig davon was im TV steht)
19.09.2022 um 12:25 Uhr
19.09.2022 um 12:49 Uhr
1.Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig, ob nun freiwillig oder nicht. 2.Der TV setzt hier nur den Rahmen. 3.Arbeitsrechtliche Konsequenzen nur wenn der AG das arbeiten an den freien Tagen ausdrücklich verbietet. 4. Hier landest du automatisch wieder bei 1.
19.09.2022 um 12:53 Uhr
"1.Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig, ob nun freiwillig oder nicht."
Bringt nur nichts, wenn (wie hier) von Mehrarbeit die Rede ist. ;-)))
@eghaj11
Dein Link dreht sich um Überstunden ... Du redest von Mehrarbeit. Ich hoffe Dir ist klar, dass das nicht das Gleiche ist.
19.09.2022 um 12:57 Uhr
OK, hab mich von Relfes Antwort in die Irre führen lassen. ;-)
19.09.2022 um 13:04 Uhr
In dem Link steht ja auch Mehrarbeit. Es kommen halt Mitarbeiter zusätzlich rein in ihren freien Tagen
19.09.2022 um 13:24 Uhr
ich gehe davon aus, das Überstunden gemeint sind, da die 20 zusätzlichen Stunden sicher pro Monat sein werden und dann ergibt das 5 Stunden pro Woche, das sind inklusive der 35 Stunden dann 40 Stunden pro Woche. die Kollegen kommen Samstags gem TE demnach würde Mehrarbeit bei 48 Stunden pro Woche anfangen (8-Std-Tag vorausgesetzt)
Ich denke das ist vom TE einfach falsch beschrieben worden
19.09.2022 um 14:06 Uhr
"In dem Link steht ja auch Mehrarbeit."
das macht es nicht besser .... ;-)))
Die schreiben mehrfach "Mehrarbeit" und am Ende dann doch über Überstunden. Da werden Dinge vermischt, die sich nicht vermischen lassen.
Es kommt eben auch auf Euer Arbeitszeitkonto an. Habt Ihr da eine BV?
20.09.2022 um 01:04 Uhr
Muss schauen ob es irgendwas in der Richtung gibt. Aber einfach Mehrarbeit schreiben geht ja auch nicht, das kann man jetzt so oder so verstehen
20.09.2022 um 10:26 Uhr
@eghaj11
"Mehrarbeit" ist ein feststehender Begriff, daher ist dieser in Vereinbarungen auch nicht so-oder-so zu verstehen. Sollte dieser Begriff so in einer Vereinbarung drinstehen, ist es Mehrarbeit und nicht Überstunden. Und damit ergeben sich natürlich formale bzw. rechtliche Konsequenzen, die ggf. entscheidend sein können.
20.09.2022 um 11:26 Uhr
Bei uns ist es so das Mehrarbeit nur für Wochenenden genehmigt werden. Wenn unter der Woche jemand fehlt werden diese z.b. mit jemand ersetzt wo ein freier Tag hat uns dies kommt dann nicht in die Sitzung. Ist betriebliche Übung
20.09.2022 um 12:08 Uhr
Eine betriebl. Übung gibt es in dem Zusammenhang nicht. Und ein freier Tag kann nicht einseitig vom AG wieder verplant werden. Personalplanung sollte bei euch ein Thema sein, oder Einsatz von Springern.
21.09.2022 um 11:10 Uhr
Also im MTV steht auch drin das pro Woche 5 Std. In Monat 20 Std. Das heisst der BR kann der MA nicht zustimmen weil bei Person X die Zeit von 20 Std. Voll ist? Wir haben keine BV
21.09.2022 um 12:32 Uhr
dafür müßte man den genauen Wortlaut kennen um das beurteilen zu können und ob es Öffnungsklauseln gibt. evt. solltest Du einfach mal bei der Gewerkschaft nachfragen?
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