Freistellung wegen Arbeitsunfähigkeit
Hallo liebes Forum! Folgende Situation: Wir möchten gerne eine Vollzeit-Freistellung für die BR-Arbeit beanspruchen. Diese Freistellung soll auf Wunsch mehrerer BR-Mitglieder auf vier Personen aufgeteilt werden. Im Betriebsrat ist eine Kollegin welche aufgrund einer Rückenerkrankung auf lange Sicht ihre bisherige Tätigkeit im Betrieb nicht mehr ausführen kann. Diese Mitarbeiterin würde nun gerne eine Freistellung für sich in Anspruch nehmen, da sie diese Tätigkeit (weniger körperliche Belastung) eher ausführen könnte und so weiter ihren Lohn bekommen würde. Frage 1: Darf die Mitarbeiterin überhaupt während ihrer Arbeitsunfähigkeit als freigestelltes BR-Mitglied tätig werden? Frage 2: Wie sinnvoll ist es (aus sozialen Gesichtspunkten) ihr eine solche Freistellung "einzurichten" um Ihr die Ernährung ihrer Familie zu sichern. Sollte sich der Betriebsrat dazu verpflichtet fühlen, ihr dies zu ermöglichen? Frage 3: Wie verhält es sich bei einer Teilzeit-Freistellung für sie? Kann sie sich für die Betriebsratstätigkeit "gesundschreiben lassen" und nur für die restliche Tätigkeit im Betrieb krank sein? Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge, Finchen
Community-Antworten (3)
14.06.2014 um 11:53 Uhr
Ich halte gar nichts davon, Freistellungen nach § 38 BetrVG zu zerstückeln. Wer nur bereit ist, für wenige Stunden BR-Arbeit zu leisten, sollte hierzu den Freistellungsanspruch nach § 37 BetrVG in Anspruch nehmen, der ja ebenfalls die "erforderliche" Zeit für den BR einräumt. Dann bleibt der Anspruch für eine volle Freistellung nach § 38 BetrVG für den/diejenige erhalten, die auch bereit ist, sich voll für der BR einzusetzen.
Frage 1: Ja - BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt und so gesehen keine Arbeit. Die Tätigkeit im BR darf nur der Genesung nicht im Wege stehen. Zu diskutieren wäre da eher die Frage Krankengeld oder Arbeitsentgelt -
Frage 2: Aus sozialen Gesichtspunkten die Freistellung zu vergeben, sollte aus meiner Sicht auf keinem Fall erfolgen. Vielleicht ist die Kollegin aber bereit, sich in die Arbeit des BR einzuarbeiten und diesen Job gut zu machen. Das müsst Ihr mit Ihr diskutieren.
14.06.2014 um 13:47 Uhr
Die richtigen Antworten hat die gironimo schon gegeben. Meiner Meinung nach sollte eine Freistellung nur der oder die jenige bekommen, der auch wirklich gewillt ist , sich fachlich und sachlich zur 100% für die BR Arbeit einzusetzen. Soziale oder Menschliche Aspekte sollten bei der Entscheidung für eine Freistellung keine Rolle spielen.
14.06.2014 um 17:38 Uhr
Zitat gironimo: „BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt und so gesehen keine Arbeit. Die Tätigkeit im BR darf nur der Genesung nicht im Wege stehen. Zu diskutieren wäre da eher die Frage Krankengeld oder Arbeitsentgelt“
Auch wenn ich weiß, wie Du es letztlich gemeint hast, so halte ich das geschriebene Wort inhaltlich jetzt aber für eine sehr gewagte These!
Auch wenn sie nicht den Bestimmungen des AZG unterliegt, was im Schrifttum einige - entgegen div. BAG Entscheidungen hierzu - auch anders sehen, so ist es doch immer noch Arbeit und kein Freizeitvergnügen. Als Ausnahme wäre hier ein Urlaubszeitraum zu sehen.
Wenn es dieses nicht wäre, könnte man sich auch die Diskussion übers Arbeitsentgelt sparen. Wo keine Arbeit, dort auch kein Arbeitsentgelt. Da es hier auch nur über die Lohnfortzahlung hinausgehende Zeiträume handeln kann, hätte die KK hier auch noch ein gewichtiges Wort mitzureden.
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