Hallo liebes Forum!
Folgende Situation:
Wir möchten gerne eine Vollzeit-Freistellung für die BR-Arbeit beanspruchen. Diese Freistellung soll auf Wunsch mehrerer BR-Mitglieder auf vier Personen aufgeteilt werden. Im Betriebsrat ist eine Kollegin welche aufgrund einer Rückenerkrankung auf lange Sicht ihre bisherige Tätigkeit im Betrieb nicht mehr ausführen kann. Diese Mitarbeiterin würde nun gerne eine Freistellung für sich in Anspruch nehmen, da sie diese Tätigkeit (weniger körperliche Belastung) eher ausführen könnte und so weiter ihren Lohn bekommen würde.
Frage 1: Darf die Mitarbeiterin überhaupt während ihrer Arbeitsunfähigkeit als freigestelltes BR-Mitglied tätig werden?
Frage 2: Wie sinnvoll ist es (aus sozialen Gesichtspunkten) ihr eine solche Freistellung "einzurichten" um Ihr die Ernährung ihrer Familie zu sichern. Sollte sich der Betriebsrat dazu verpflichtet fühlen, ihr dies zu ermöglichen?
Frage 3: Wie verhält es sich bei einer Teilzeit-Freistellung für sie? Kann sie sich für die Betriebsratstätigkeit "gesundschreiben lassen" und nur für die restliche Tätigkeit im Betrieb krank sein?
Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge,
Finchen