Widerspruch von Leiharbeitern
Hallo Zusammen, Wir haben 10 Anhörungen für LA bekommen, aber da das Eintrittsdatum und die Dauer der Beschäftigung fehlt ist meine Frage, ob es rechtens ist, dass ich Widersprochen habe? Da ich neu im BR bin will ich nichts falsch machen.
Community-Antworten (1)
13.06.2014 um 11:18 Uhr
Es hätte gereicht, wenn Du dem AG mitgeteilt hättest, dass er nicht umfassend informiert hat und der BR daher nicht über die geplante Maßnahme zu einer Beschlussfassung kommen konnte. Teile ihm ferner mit, dass der BR davon ausgeht, dass die Wochenfrist (§ 99 BetrVG) überhaupt erst zu laufen beginnt, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen.
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