Ablehnung Einsicht in Gehaltslisten
Hallo zusammen,
Ich habe eine dringende Frage. Bin seit neuestem im Betriebsrat und unser erstes Seminar ist erst Ende des Monats.
Nun haben wir am ersten Tag unserer Tätigkeit - wegen einer Einstellung eine Zustimmung vorgelegt bekommen.
Wir haben erfahren das die Person durch Vitamin b In das Unternehmen reingeholt werden soll (inoffiziell Wissen wir das schön Verträge unterzeichnet worden sind). Diese Person hat ein hohen Gehalt bekommen.
Um zu prüfen ob andere Mitarbeiter benachteiligt werden (zumal es so ist) - haben wir Einsicht auf gehaltslisten mit den gleichen Qualifikationsmerkmalen gewünscht.
Daraufhin haben wir folgende Antwort erhalten:
Die von Ihnen erbetene Mitteilung der Gehaltshöhen aller Sachbearbeiter mit gleichem Bildungs- und ist für die Einstellung und Eingruppierung von Xxx irrelant und weist keinen hinreichenden Bezug zu den in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründen auf, weshalb sie abgelehnt wird.
Darf der Arbeitgeber dies verweigern?
Danke schonmal für antworten?
Community-Antworten (7)
11.06.2014 um 23:55 Uhr
Der WA könnte das schon, zumindest bei uns so.
11.06.2014 um 23:59 Uhr
Wenn nicht tariflich geregelt könnte man den Gleichbehandlungsgrundsatz anführen .
12.06.2014 um 00:09 Uhr
Um zu prüfen ob andere Mitarbeiter benachteiligt werden Das verstehe ich nicht ganz. Die Neueinstellung bekommt mehr, ok. (Vielleicht konnte sie sich besser bei der Einstellung verkaufen?) Wer wird dabei benachteiligt? Ein entgangener Vorteil ist noch lange kein Nachteil! Die Wiederspruchsgründe sind wirklich abschließend geregelt .
Wenn nicht tariflich geregelt könnte man den Gleichbehandlungsgrundsatz anführen ???
12.06.2014 um 00:23 Uhr
Habs Ebend auch noch mal nachgelesen. Widerspruchsgründe sind ja klar definiert und passen hier nicht. War nur als mgl. Türöffner gemeint vom Betriebsfrieden ganz zu schweigen. Schwierige Sache bei Vertragsfreiheit, aber unangenehmer Nachgeschmack bleibt
12.06.2014 um 00:25 Uhr
erst mal: Vitamin B oder nicht. Der AG kann alle Freunde und Verwandte einstellen. Das ist sein Bier und hat letztendlich den BR nicht zu interessieren. Man sollte auch nicht solche Vorbehalte haben als BR.
Der AG beantragt offensichtlich eine Einstellung. Da hat das Gehalt erst mal keine Rolle zu spielen.
Wenn es ein Gehaltsschema gibt (entweder TV oder betriebliche Regelung) dann geht es noch um Eingruppierung. Da gibt es ein weiteres MBR. Aber da ist die von Euch gestellte Frage nicht geeignet etwas zu bewirken. Insbesondere läuft euch die Frist weg
geht wirklich mal zur Schulung
12.06.2014 um 00:25 Uhr
Geld schmeckt nicht .. ;))
12.06.2014 um 00:31 Uhr
@Dezibel. vielleicht komme ich ja auch mal in den Genuß :-)
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