Ich habe eine dringende Frage. Bin seit neuestem im Betriebsrat und unser erstes Seminar ist erst Ende des Monats.
Nun haben wir am ersten Tag unserer Tätigkeit - wegen einer Einstellung eine Zustimmung vorgelegt bekommen.
Wir haben erfahren das die Person durch Vitamin b In das Unternehmen reingeholt werden soll (inoffiziell Wissen wir das schön Verträge unterzeichnet worden sind). Diese Person hat ein hohen Gehalt bekommen.
Um zu prüfen ob andere Mitarbeiter benachteiligt werden (zumal es so ist) - haben wir Einsicht auf gehaltslisten mit den gleichen Qualifikationsmerkmalen gewünscht.
Daraufhin haben wir folgende Antwort erhalten:
Die von Ihnen erbetene Mitteilung der Gehaltshöhen aller Sachbearbeiter mit gleichem Bildungs- und ist für die Einstellung und Eingruppierung von Xxx irrelant und weist keinen hinreichenden Bezug zu den in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründen auf, weshalb sie abgelehnt wird.
Darf der Arbeitgeber dies verweigern?
Danke schonmal für antworten?
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Arbeitsrecht