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Ablehnung Einsicht in Gehaltslisten

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LaraBA
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe eine dringende Frage. Bin seit neuestem im Betriebsrat und unser erstes Seminar ist erst Ende des Monats.

Nun haben wir am ersten Tag unserer Tätigkeit - wegen einer Einstellung eine Zustimmung vorgelegt bekommen.

Wir haben erfahren das die Person durch Vitamin b In das Unternehmen reingeholt werden soll (inoffiziell Wissen wir das schön Verträge unterzeichnet worden sind). Diese Person hat ein hohen Gehalt bekommen.

Um zu prüfen ob andere Mitarbeiter benachteiligt werden (zumal es so ist) - haben wir Einsicht auf gehaltslisten mit den gleichen Qualifikationsmerkmalen gewünscht.

Daraufhin haben wir folgende Antwort erhalten:

Die von Ihnen erbetene Mitteilung der Gehaltshöhen aller Sachbearbeiter mit gleichem Bildungs- und ist für die Einstellung und Eingruppierung von Xxx irrelant und weist keinen hinreichenden Bezug zu den in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründen auf, weshalb sie abgelehnt wird.

Darf der Arbeitgeber dies verweigern?

Danke schonmal für antworten?

1.26507

Community-Antworten (7)

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kunibert

11.06.2014 um 23:55 Uhr

Der WA könnte das schon, zumindest bei uns so.

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kunibert

11.06.2014 um 23:59 Uhr

Wenn nicht tariflich geregelt könnte man den Gleichbehandlungsgrundsatz anführen .

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Dezibel

12.06.2014 um 00:09 Uhr

Um zu prüfen ob andere Mitarbeiter benachteiligt werden Das verstehe ich nicht ganz. Die Neueinstellung bekommt mehr, ok. (Vielleicht konnte sie sich besser bei der Einstellung verkaufen?) Wer wird dabei benachteiligt? Ein entgangener Vorteil ist noch lange kein Nachteil! Die Wiederspruchsgründe sind wirklich abschließend geregelt .

Wenn nicht tariflich geregelt könnte man den Gleichbehandlungsgrundsatz anführen ???

K
kunibert

12.06.2014 um 00:23 Uhr

Habs Ebend auch noch mal nachgelesen. Widerspruchsgründe sind ja klar definiert und passen hier nicht. War nur als mgl. Türöffner gemeint vom Betriebsfrieden ganz zu schweigen. Schwierige Sache bei Vertragsfreiheit, aber unangenehmer Nachgeschmack bleibt

P
paula

12.06.2014 um 00:25 Uhr

erst mal: Vitamin B oder nicht. Der AG kann alle Freunde und Verwandte einstellen. Das ist sein Bier und hat letztendlich den BR nicht zu interessieren. Man sollte auch nicht solche Vorbehalte haben als BR.

Der AG beantragt offensichtlich eine Einstellung. Da hat das Gehalt erst mal keine Rolle zu spielen.

Wenn es ein Gehaltsschema gibt (entweder TV oder betriebliche Regelung) dann geht es noch um Eingruppierung. Da gibt es ein weiteres MBR. Aber da ist die von Euch gestellte Frage nicht geeignet etwas zu bewirken. Insbesondere läuft euch die Frist weg

geht wirklich mal zur Schulung

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Dezibel

12.06.2014 um 00:25 Uhr

Geld schmeckt nicht .. ;))

K
kunibert

12.06.2014 um 00:31 Uhr

@Dezibel. vielleicht komme ich ja auch mal in den Genuß :-)

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