Erstellt am 11.06.2014 um 22:32 Uhr von paula
kündigen können die natürlich und was da nachwirkt kann man ohne Blick in die BV nicht beurteilen. Vielleicht gab es ja auch ablösende Regeln etc.
Du hast aber offensichtlich keinen Rückhalt vom BR. Willst du was einklagen gegen deinen AG?
Erstellt am 11.06.2014 um 23:18 Uhr von Freistaat
Ich bin seit April im BR und hatte das Thema bei der ersten Sitzung erwähnt, da die BV noch vom alten Gremium 2 Wochen zuvor gekündigt wurde.
Der BR sagt das ich das selbst regeln muss. Eine neue BV für Zulagen gibt es nicht. Eine Klage wollte ich vermeiden wenn ich die gültigkeit Beweisen oder belegen könnte. Hatte schon zwei erfolglose Gespräche mit der Personalabteilung, da kam nur die Antwort das nur noch die langjährigen Mitarbeiter die Zulagen haben.
Erstellt am 12.06.2014 um 00:24 Uhr von paula
Recht haben und Recht bekommen können einen Unterschied darstellen. Wenn Du nicht kämpfen willst...
Erstellt am 12.06.2014 um 11:12 Uhr von gironimo
trotzdem sollte man schon wissen, was in der BV genau geregelt ist. Nur so kann man etwas darüber sagen, ob die BV nachwirkt.
Wenn Du als einzelne Arbeitnehmerin finanzielle Ansprüche aus einer BV hast, kannst/musst Du diese vor dem AG geltend machen.
Unterstützung vom BR-Gremium würde ich allerdings erwarten.
Erstellt am 12.06.2014 um 11:32 Uhr von Kölner
Unbedingt sollte man sich anschauen, zu welchem Datum diese BV für unwirksam erklärt wurde...