W.A.F. LogoSeminare

Ist eine nicht mehr gelebte Betriebsvereinbarung gültig

F
Freistaat
Nov 2016 bearbeitet

Eine BV die Aussertariefliche Zulage nach nach 3 und 6 Monatige Betriebszugehörigkeit regelt und aus dem Jahr 1998 ist, wurde auf meine nachfrage ob ich diese Zulagen bekomm, 1 Woche später vom BR und AG gekündigt. Begründung wäre das diese BV nicht mehr gelebt wird. Kann ich auf die Aussertarieflichenzulagen bestehen oder ist eine nicht mehr gelebte Betriebsvereinbarung auch nicht mehr anwendbar.

1.40205

Community-Antworten (5)

P
paula

12.06.2014 um 00:32 Uhr

kündigen können die natürlich und was da nachwirkt kann man ohne Blick in die BV nicht beurteilen. Vielleicht gab es ja auch ablösende Regeln etc.

Du hast aber offensichtlich keinen Rückhalt vom BR. Willst du was einklagen gegen deinen AG?

F
Freistaat

12.06.2014 um 01:18 Uhr

Ich bin seit April im BR und hatte das Thema bei der ersten Sitzung erwähnt, da die BV noch vom alten Gremium 2 Wochen zuvor gekündigt wurde. Der BR sagt das ich das selbst regeln muss. Eine neue BV für Zulagen gibt es nicht. Eine Klage wollte ich vermeiden wenn ich die gültigkeit Beweisen oder belegen könnte. Hatte schon zwei erfolglose Gespräche mit der Personalabteilung, da kam nur die Antwort das nur noch die langjährigen Mitarbeiter die Zulagen haben.

P
paula

12.06.2014 um 02:24 Uhr

Recht haben und Recht bekommen können einen Unterschied darstellen. Wenn Du nicht kämpfen willst...

G
gironimo

12.06.2014 um 13:12 Uhr

trotzdem sollte man schon wissen, was in der BV genau geregelt ist. Nur so kann man etwas darüber sagen, ob die BV nachwirkt.

Wenn Du als einzelne Arbeitnehmerin finanzielle Ansprüche aus einer BV hast, kannst/musst Du diese vor dem AG geltend machen.

Unterstützung vom BR-Gremium würde ich allerdings erwarten.

K
Kölner

12.06.2014 um 13:32 Uhr

Unbedingt sollte man sich anschauen, zu welchem Datum diese BV für unwirksam erklärt wurde...

Ihre Antwort