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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen?

S
Stolberger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo..

Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen. Es sind Schränke von Exmitarbeiter oder wo keine Namen darauf stehen. Diese Schränke sind von neuen Mitarbeitern benutzt und durch Vorhängeschlösser verschlossen. Die privaten Sachen Kleidung wurde in blaue Säcke mitten auf dem Betriebshof neben die Mülleiner abgestellt. Es gab weder vorher noch nachher ein Info oder Ankündigung darüber. Es war ein BR anwesend der auch diese Spinde aufgebrochen hat. Wir anderen BRs wussten darüber nichts.

Danke für die Hilfe. Mfg. Stolberger

6.26304

Community-Antworten (4)

AB
Alter Betriebsrat

30.01.2007 um 21:51 Uhr

Wen auf den Schränken nichts drauf stand hat euer AG bestimmt gemeint, jemand hatt sein Schloss vergessen und die Schränke können nun deshalb nicht genutzt werden. Würde ich jedenfall ,wenn ich AG wäre behaupten. Man denke dabei mal an alten Käse. PUUUU Kennzeichnung muss schon sein

W
wölfchen

30.01.2007 um 21:58 Uhr

War denn das BRM in seiner Eigenschaft als BRM dabei, oder als AN, der den Auftrag des AG auszuführen hatte? Ich nehme stark an, das letzteres der Fall ist, oder? Man könnte ihm nun noch verübeln, dass er nicht eine außerordentliche BR- Sitzung beantragt hat, aber sind wir nicht alle nur kleine Sünderlein und hat doch kaum jemand von uns die Weisheit mit Löffeln gefressen ;-))

S
Stolberger

30.01.2007 um 22:21 Uhr

Hallo Alter Betriebsrat Es war nur Kleidung, Waschzeug ohne Käse 100%tig drin. Warum wurde nicht ein Aushang gemacht neue Namen anbringen sonst wird in 7 Tage geöffnet.

Hallo Wölfchen

Dieser BR ist Werkstattmeister und 1000000% Arbeitgeberseite.

W
wölfchen

31.01.2007 um 09:29 Uhr

@ Stolberger, . . . na dann herzlichen Glückwunsch zu diesem BRM :-((

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