W.A.F. LogoSeminare

MInderheitenregelung

SN
sine nomine
Aug 2025 bearbeitet

In unserem Betrieb sind 234 Frauen und 79 Männer, die Betriebsratsgröße wären 9 Mitglieder. Meine Frage, Wieviele Männer wären im Betriebsrat?

Schonmal dank für die vielen Antworten, es waren Listenwahlen.

64309

Community-Antworten (9)

A
aki-gm

24.04.2018 um 14:37 Uhr

Es wären gem. § 15 Abs. 2 BetrVG mind. 2 Männer im BR vertreten.

M
Moreno

24.04.2018 um 15:01 Uhr

Zwischen 0 und 9 :-)

E
enigmathika

24.04.2018 um 15:05 Uhr

Rechenaufgaben darf man hier auch stellen? ;-)

E
enigmathika

24.04.2018 um 15:12 Uhr

@Aki-gm Ich bin bei der Berechnung auf die Mindestbeteiligung von drei Männern gekommen: 234:79 = 2,96; 9:2,96=3,04

C
celestro

24.04.2018 um 15:30 Uhr

@ enigmathika

Du weißt aber selbst, wieso Du Anzahl Frauen durch Anzahl (Männer + 11) 11 teilst, oder ?

E
enigmathika

24.04.2018 um 15:35 Uhr

@celestro

mit der 90 habe ich mich vertippt, aber 234 :79 ist wirklich 2,96

C
celestro

24.04.2018 um 16:36 Uhr

In Ordnung. Aber das Verhältnis, mit dem das Geschlecht der Minderheit vertreten sein muß wird über das Höchstzahlverfahren nach D´Hondt berechnet. Und da kommen bei oben genannten Zahlen nun einmal 2 Männer heraus.

M
Moreno

24.04.2018 um 16:42 Uhr

2 Männer ist richtig!

E
enigmathika

25.04.2018 um 15:54 Uhr

@celestro ah, okay. Ich dachte, das D'Hondt'sche Verfahren würde nur angewendet bei der Vergabe der Mandate bei Listenwahl.

Ich habe §15 Abs. 2 BetrVG einfach wörtlich genommen: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, [...]"

Finde ich den Hinweis auf D'Hondt in den Kommentaren, z.B. Fitting?

Die Frage hat sich erledigt. Es steht natürlich in der Wahlordnung. Danke und nichts für ungut.

Ihre Antwort