Erstellt am 10.06.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
§ 55 BetrVG
>In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder<
was habt Ihr gewählt?
Erstellt am 10.06.2014 um 09:23 Uhr von sachsenwilli
Ist etwas komplexer.
Wir sind "kleine Töchter" eines großen Konzerns und allen diesen kleinen Töchtern zusammen stehen 2 Sitze im KBR zu. Es kamen also alle BR dieser "kleinen Töchter" zusammen und haben so gewählt, wie ich es dargestellt habe.
Erstellt am 10.06.2014 um 09:30 Uhr von Kölner
@sachsenwilli
Na dann ist das doch korrekt gelaufen. Alle BRs treffen sich und untereinander 'wählt' man die zwei Leute, die in den KBR entsendet werden. Fertig.
Erstellt am 10.06.2014 um 09:41 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber hier direkt unter mir muss ein Schlauch sein...
Sind diese "kleinen Töchter" einzelne Unternehmen mit jeweils nur einem Betrieb? Oder handelt es sich um mehrere Betriebe eines (oder mehrerer) Unternehmen?
Erstellt am 10.06.2014 um 09:41 Uhr von sachsenwilli
@kölner
Mir geht es ja um die Art und Weise. Keine Frage nach Zustimmung, sondern nur nach Genstimme und Enthaltung, das habe ich noch nie erlebt? Ebenso, dass überhaupt nicht festgestellt wurde, ob die Wähler überhaupt diejenigen sind, für die sie sich ausgeben.
Erstellt am 10.06.2014 um 09:44 Uhr von sachsenwilli
@pjöööng
Es sind Töchter eines großen Konzerns, an denen die Mutter (noch) die Mehrheit hält. Dabei gibt es sowohl Unternehmen mit einem Betrieb (also BR), als auch Unternehmen mit mehreren Betrieben, die dann einen GBR haben.
Erstellt am 10.06.2014 um 10:03 Uhr von gironimo
so wie Du das ganze Verfahren beschreibst, erscheint es mir auch äußerst suspekt.
Wer hat denn eingeladen? Außerdem muss doch eine Teilnehmerliste geführt worden sein?
Das sich vielleicht ein Fremder eingeschlichen hat glaube ich eher weniger - aber das Verfahren als solches?
Aber wenn der BR, dem Du angehörst Zweifel an der ganzen Sache hat, lasst das Ganze doch einmal von einem Fachanwalt überprüfen.
Erstellt am 10.06.2014 um 13:28 Uhr von Pjöööng
Aber dann können sowohl jeder GBR, wie auch jeder GBR-lose Betrieb jeweils zwei Mitglieder in den KBR entsenden? Oder habt Ihr da einen Tarifvertrag bin dem das (anders) geregelt wird. Dann sollte man dort mal schauen, inwieweit die Entsendung der Mitglieder dort geregelt ist.