Wahldebakel - Anfechten ?
Moin,moin Kolegen, habe da mal ein Paar Fragen zur BR Wahl .
- Ist es normal das man drei Stimmen bei der BR Wahl abgeben kann ? und müßen wenn die Simmen nicht unterschiedlich bewertet werden (erst Stimme ,zweit Stimme)
- Ein Meister von uns wurde in einem Schreiben vom AG als so wörtlich "in seinem Bereich weisungsbefugt "vorgestellt worden. Darf er trotzdem an der Wahl uneingeschrängt teil nehmen ? 3.Wie hoch muß die Wahlbeteiligung gewehsen sein damit die Wahl rechtens ist ? 4.Kann der Wahltermin wegen noch nicht abgegebener Stimmzettel herrausgezögert werden ? 5.Ist es rechtens daß das Wahlergebnis erst 14 Tagenach dem Wahltermin bekannt gegeben wird ? 6.Die Stimmzettel lagen bei uns in der Werkstadt in einem offenen Katon eine Woche herum ohne aufsicht des Wahlgremiums . Ist die Wahl dadurch anfechtbar ?
- Muß der AG einen Stellvertreter haben ( Tischlerei GmbH) ?
- Zu guterletzt wie kann ich die Wahl anfechten und innerhalb welcher zeit muß ich das bei wehm tuhen ?
Community-Antworten (12)
28.05.2006 um 23:41 Uhr
Hi Kollege, einige "laienhafte" Antworten zu Deinen Fragen kann ich Dir geben:
Zu 1. und 5. Es kommt auf das Wahlsystem an, das der Wahlvorstand bei Euch festgelegt hat. Aber wenn Ihr 3 BR Mitglieder wählt, dann gebt Ihr 3 Stimmen ab. Derjenige, der die meisten Stimmen hat kommt in den BR (sofern er das nach der Wahl auch möchte. Daher auch die Nachfrist nach der Wahl. Also ist es auch legitim, wenn das erst 14 Tage nach der Wahl bekanntgegeben wird.
Zu 2. Ein Meister muß kein leitender Angestellter sein, nur weil er weisungsbefugt ist. Nur dann wenn er befugt ist, Leute einzustellen und zu kündigen, oder aber viel viel viel Geld verdient.
Zu 3. Mindestens so viele, wie im Betriebsrat sind. Glaube aber ab mind. drei Stimmen.
Zu 4. Der Wahltermin muß glaube 6 Wochen vorher feststehen und an dem darf auch nix gerüttelt werden. An diesem Tag wird gewählt und an keinem anderen.
Zu 6. Die Stimmzettel sollten/müßten an dem Wahltag einzeln vom Wahlvorstand ausgegeben werden. Ansonsten könnte jemand ja 2 oder 3 Wahlzettel abgeben.
Zu 7. Nein, der AG muß keinen Stellvertreter haben.
Zu 8. Muß ich passen.
Hoffe Du kannst was damit anfangen. Gruß CEDEM
29.05.2006 um 00:11 Uhr
thomaslz,
vermutlich habt Ihr zwischen 21 und 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Damit ist zwingend das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen welches IMMER Persönlichkeitswahl ist. Dabei hat jeder Wähler 3 gleichwertige Stimmen.
"In SEINEM Bereich weisungsbefugt" deutet nicht auf einen leitenden Angestellten hin.
Es gibt keine Mindestwahlbeteiligung. Allerdings ist nur gewählt wer mindestens eine Stimme erhalten hat.
"Herauszögerung des Wahltermins"? Geht es dabei möglicherweise um Briefwähler?
Selbst eine verspätete Bekanntgabe des Wahlergebnisses hätte auf die Wirksamkeit der Wahl keine Auswirkung.
Auch die freie Zugänglichkeit der Stimmzettel ist unproblematisch, da diese nicht unbemerkt in die Urne gelangen können.
Es würde schon Sinn machen wenn jemand den AG in seiner Abwesenheit vertreten kann, aber zwingend ist das nicht.
Eine Wahl kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden WENN GEGEN WESENTLICHE VORSCHRIFTEN DES BETRVG ODER DER WAHLORDNUNG VERSTOSSEN WURDE.
29.05.2006 um 00:40 Uhr
zu :Auch die freie Zugänglichkeit der Stimmzettel ist unproblematisch, da diese nicht unbemerkt in die Urne gelangen können.
Umgekert Kolege ,die abgegebenen Simmzettel lagen offen in einem Schuhkaton . Es hätte jeder Zeit jemand die Stimmzettel austauschen können !
ich finde es nicht korreckt ! Oder ?
29.05.2006 um 00:43 Uhr
Wenn tatsächlich die abgegebenen (und noch nicht ausgezählten) Stimmen unbeaufsichtigt herumlagen, dann ist das ein klarer Fall für eine Anfechtung. (Man sollte das auch belegen können.)
29.05.2006 um 01:36 Uhr
noch mal zu : "4.Kann der Wahltermin wegen noch nicht abgegebener Stimmzettel herrausgezögert werden ?"
Im Betr.VG steht unverzügliche Auszählung und Bekanntgabe . Darunter verstehe ich nicht Tagelanges verschieben .
Es ist schade das es keine Zeitangaben gibt ,also wieder ein so genanter Gummiparagraph .
29.05.2006 um 01:42 Uhr
Mit den noch nicht abgegebenen Stimmzetteln, dürfte wohl gemeint sein, dass von einigen KollegInnen der Antrag auf nachträgliche Stimmabgabe gestellt wurde, siehe §35 Wahlordnung.
29.05.2006 um 02:07 Uhr
§35 ? Aussetzung von Beschüssen ? Sorry finde keine Verbindung !
29.05.2006 um 08:10 Uhr
Oh Fayence, du enttäuschst mich ein wenig, es muß heißen: §35 WO zum BetrVG!! Es steht in der Wahlordnung.
29.05.2006 um 09:10 Uhr
Och Frank B., was ist der Unterschied zwischen §35 WO zum BetrVG und §35 Wahlordnung??
Antwort für thomaslz Die "fett grau" dargestellten Begriffe sind verlinkt. Also einfach "Wahlordnung" anklicken und den §35 suchen! :-))
Frank B., deswegen habe ich bewusst §35 Wahlordnung geschrieben. Tränen der Enttäuschung getrocknet?
29.05.2006 um 11:06 Uhr
Aber klar doch! ;-)
29.05.2006 um 22:35 Uhr
oh sorry ,habe ich übersehen - bin neu hir . Ihr habt mich zwar nich in der Sache weiter gebracht aber Grundsätze geklährt . danke Euch !
29.05.2006 um 23:49 Uhr
Ergänzend zu 8. Eine BR-Wahl kann von mindestens 3 Wahlberechtigten Arbeitnehmern innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden. Nach Ablauf der 14 Tage kann eine Wahl jederzeit für nichtig erklärt werden, wenn grob gegen wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen demokratischen Wahl verstoßen wurde. Ich würde da auch tagelanges Herumliegen von nicht ausgezählten Stimmzetteln zu rechnen. Aber wie Ramses II schon sagte, es muß dann auch bewiesen werden, dass da wirklich Stimmzettel drinlagen, die noch nicht ausgezählt waren.
Verwandte Themen
Androhung zur Wahlanfechtung - wer kann wann anfechten?
Hallo Ihr Lieben, unser GF hat die Wählerliste beanstandet(obwohl ihm als leitend. Angestellen kein Einspruch zusteht). Er droht, das er die Wahl anfechten wird, falls die Liste nicht korrigiert wir
Betriebsratwahl - Listenwahl - kann man diese anfechten ?
Sehr geehrte Damen und Herren, In unserem Betrieb soll eine "Listenwahl" durchgeführt werden. Das heißt, dass eine Gewerkschaftsliste mit 9 Namen abgestimmt wird. Die gesamte Liste wird gewählt und
Kann man Listen bzw. das Verfahren anfechten?
Hallo, in unserem Betrieb sind gestern die Vorschlagslisten zur BR-Wahl eingereicht worden. Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste an
Wahl anfechten, obwohl die Frist abgelaufen ist - geht das überhaupt?
Anlässlich der letzten Betriebsrtawahl vor 4 Jahren wurden die leitenden Angestellten zur Wahl zugelassen. Für die anstehende Wahl hat der Wahlvorstand sie ausgeschlossen. Der Direktor will die Wahl a
Wer kann wann eine Wahl anfechten - jörg tielemann
Hallo Kann man eine Wahl auch anfechten,wenn man denkt es läuft nicht mit rechten dingen.Und wie? gruß jörg