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Betriebsausschuss Wahl

L
LAYRI
Sep 2023 bearbeitet

Hallo.Folgende Situation ist aufgetreten. In der Tagesordnung gab es ein Beschluss zur Neuwahl eines Betriebsausschussmitglied nach Austritt eines BA-Mitglied. Als es so weit war haben sich zwei Personen zur Wahl aufstellen lassen. Die Wahl endete mit Stimmengleichheit, 4 zu 4.Daraufhin wurde nochmal gewählt . Meine Frage ist jetzt wie geht man rechtens bei Stimmengleichheit vor.Darf man in einen und den selben Tagesordnungspunkt 2 mal wählen,oder hätte man vielleicht mit der Mehrheit die Tagesordnung auf eine 2. Wahl erweitern müssen.oder sogar nach der Stimmengleichheit die Wahl vertagen. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus

Ergänzung zur Frage: Im 1.Wahlgang haben sich 2 Mitglieder zur Wahl aufstellen lassen. Ergebnis -Stimmengleichheit

Im 2.Wahlgang nach Stimmengleichheit. Nun haben sich 3 Mitglieder aufstellen lassen und es kam zu einem Wahlsieger. Hier jetzt meine Frage zusätzlich ob die 3. Person im 2.Wahlgang sich hätte aufstellen lassen dürfen.Ich bin der Meinung er hätte sich nur im 1.Wahlgang aufstellen lassen dürfen.Im 2.Wahlgang hätte nur aus den gleichen Mitglieder wie in Wahl 1 gewählt werden dürfen und bei erneuter Stimmengleichheit hätte man danach ein Losverfahren einführen sollen. Lieg ich damit richtig und kann die Wahl gegebenfalls anfechten?

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Community-Antworten (3)

G
GabrielBischoff

20.09.2023 um 18:35 Uhr

"Die Wahl endete mit Stimmengleichheit, 4 zu 4.Daraufhin wurde nochmal gewählt . Meine Frage ist jetzt wie geht man rechtens bei Stimmengleichheit vor."

Stimmengleichheit sollte eigentlich nicht vorkommen, deswegen immer die ungerade Größen. Auf die Habenseite zählen nur die Dafür-stimmen.

Entsteht der Fall, dass korrekt geladen wurde, Beschlussfähigkeit herrscht und trotzdem Gleichstand entsteht gibt es noch den Münzwurf oder das Los oder ein sonstige Zufallsverfahren mit Chancengleichheit.

C
celestro

20.09.2023 um 18:45 Uhr

man braucht keinen Beschluss für einen 2ten Wahlgang (oder 3ten).

C
Catweazle

20.09.2023 um 20:05 Uhr

Die Verfahrensweise bei Gleichstand sollte der BR , mangels gesetzlicher Regelung, mehrheitlich festlegen.

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