Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ein BR bei massiven Stellenabbau und Streikwünschen der Angestellten keinen Hinweis auf die Zuständigkeit der GEW gibt und alles gleich abwiegelt, die Interessenausgleiche nur mit Abfindungsmöglichkeiten unterschreibt, kommen ein schon eigenartige Gedanken. Ich denke nicht an eine Abwahl, sondern an eine Überprüfung und Aufdeckung. Der Schaden an den Mitarbeitern, gerade bei den Angestellten ist mittlerweile zu groß und man könnte es auch bald Abfindunsdrohungen seitens des BR´s nennen. Gibt es in einer GmbH intern möglichkeiten, diesen Verdacht zu überprüfen?Im Laufe der letzten Jahre gab es dafür viele Hinweise. Wobei dem Arbeitgeber ja nicht bei dieser guten Zusammenarbeit daran gelegen ist. Da mein Standort mittlerweile auch geschlossen ist, bin ich freigellt bis zur Abfindung oder Änderungskündigung. Wir sind bundesweit angesiedelt, der Hauptteil ist aber in den alten Bundesländern. Ich bin jetzt 20 Jahre im Unternehmen, habe 2 Kinder, eines mit Behind.(Werde die Abf. nicht annehmen und klagen.) Der Betrieb ist groß und es wurden bisher keine wohnortsnahen Arbeitsangebote in einer anderen Tochtergesellschaft angeboten.War bei uns bei artverwantem Tätigkeiten mal üblich. Nach den ganzen Ausgliederungen nur noch in Einzelfällen.) Da Arbeitsgerichte öffentlich sind, hoffe ich das mein Arbeitgeber dieses Licht scheuen wird, werde ihm dann auch seine Konkurenz und unsere Kunden einladen. Ein Gerichtsproz. lohnt sich laut unserem Br nicht, besser sein Motto Abfindung nehmen. Unsere Region hat einen schlechten Arbeitsmarkt. Möchte das Ganze wirklich gerne Überprüfen lassen.