Erstellt am 10.06.2014 um 08:18 Uhr von Kölner
Wieso? Zunächst einmal hat die Kollegin ein Schreiben aufgesetzt in dem sie begründet, warum sie geht.
Eigentlich bekommt das der BR gar nicht zu Gesicht. - Im Zweifel kann man einen Vierzeiler aufsetzen, indem man sich gegen diese Beschuldigung verwahrt; oder zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Erstellt am 10.06.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
>da die Vorwürfe von Mobbing nicht stimmen?<
Was ja die andere Kollegin offenbar anders gesehen hat.
Es besteht doch für jeden die Möglichkeit sich offen zu äußern. Ich würde die Sache damit bewenden lassen.
Deine BR-Kollegin sollte sich zudem Gedanken über ihre Außenwirkung machen. Offenbar scheint sie ja mit ihrer Art zumindest bei dieser einen Kollegin nicht gut angekommen zu sein.
Erstellt am 10.06.2014 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Wer sollte das denn aus der Kündigung löschen? Die gegangene Kollegin? Die hat das Schreiben nicht mehr! Der Arbeitgeber? Der wird den Text der Kündigung nicht verfälschen dürfen.
Die interssante Frage lautet eigentlich: Ist dieses Kündigungsschreiben automatisch Bestandteil der Personalakte dieses BR Mitgliedes?