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Kündigung

B
billy
Mrz 2020 bearbeitet

hallo, eine BRKollegin wurde in einer Kündigung namentlich erwähnt. Eine ihrer Mitarbeiterinnen hat wegen angeblichen Mobbing, von Seiten des BR Mitgliedes, die Stelle gekündigt. Darf diese Namen und nicht erwiesene Vorwürfe in einer Kündigung angeben?

Kann meine BR Kollegin die Löschung aus der Kündigung verlangen, da die Vorwürfe von Mobbing nicht stimmen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

10.06.2014 um 10:18 Uhr

Wieso? Zunächst einmal hat die Kollegin ein Schreiben aufgesetzt in dem sie begründet, warum sie geht. Eigentlich bekommt das der BR gar nicht zu Gesicht. - Im Zweifel kann man einen Vierzeiler aufsetzen, indem man sich gegen diese Beschuldigung verwahrt; oder zivilrechtlich dagegen vorgehen.

G
gironimo

10.06.2014 um 11:16 Uhr

da die Vorwürfe von Mobbing nicht stimmen?<

Was ja die andere Kollegin offenbar anders gesehen hat.

Es besteht doch für jeden die Möglichkeit sich offen zu äußern. Ich würde die Sache damit bewenden lassen.

Deine BR-Kollegin sollte sich zudem Gedanken über ihre Außenwirkung machen. Offenbar scheint sie ja mit ihrer Art zumindest bei dieser einen Kollegin nicht gut angekommen zu sein.

P
Pjöööng

10.06.2014 um 11:47 Uhr

Wer sollte das denn aus der Kündigung löschen? Die gegangene Kollegin? Die hat das Schreiben nicht mehr! Der Arbeitgeber? Der wird den Text der Kündigung nicht verfälschen dürfen.

Die interssante Frage lautet eigentlich: Ist dieses Kündigungsschreiben automatisch Bestandteil der Personalakte dieses BR Mitgliedes?

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