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Betriebsratsmitglied muß versetzt werden da Betriebsfrieden gestört?

J
jetztgehtslos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen habe da ein Problem folgender Fall : wir sind ein 7 Gremium und unser ehemaliger br vorsitzender ist jetzt nach seiner abwahl betriebsrat er hat einen Vertrag für als Abteilungsleiter für die abteilung X wo er selber nicht mehr ist sondern er ist selber in eine andere abteilung gegangen ohne eine anhörung (damahls war er noch Vorsitzender ) es ist ungefähr 1 1/2 Jahre her da er aber denn Betriebsfrieden stört und immer für unruhe sorgt wollen wir der Betriebsrat aus dieser Abteilung raus haben und in seine alten und auch nach seinem Vertrag Abteilung X haben um denn Betriebsfrieden wieder herzustellen. Nun meine frage an euch können wir auch einen Betriebsrat der denn Betriebsfrieden stört eine Versetzung verlangen ?

9.921031

Community-Antworten (31)

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 19:15 Uhr

ein schönes rätsel, das du uns da aufgibst...... würde ja gerne helfen, aber da muß ich erstmal nachdenken........

D
DonJohnson

09.02.2009 um 19:47 Uhr

Och mir würde da schon was einfallen, will aber niemanden eine "Waffe" in die Hand geben ohne Kenntnis der näheren Umstände. Wie stört er denn den Betriebsfrieden und wer teilte euch diesen Umstand mit? Habt ihr den Kollegen diesbezüglich befragt? Bitte weitere Infos

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 19:49 Uhr

Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens zulässig LAG Berlin, Urteil vom 05.01.2005, Az. 17 Sa 1308/04 Wegen Störung des Betriebsfriedens kann eine außerordentliche Kündigung nach Entlassungsbegehren des Betriebsrats ausgesprochen werden. Eine derartige Störung des Betriebsklimas ist anzunehmen, wenn andere Arbeitnehmer, insbesondere Betriebsratsmitglieder, bedroht werden. Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen erklären, die mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. (BGB § 626 Abs. 1)

vielleicht solltest du dein problem sprachlich noch etwas strukturieren bzw. präzisieren....

L
Lotte

09.02.2009 um 20:21 Uhr

kriegsrat, aber der AG scheint ja gar nicht zu finden, dass der Betriebsfrieden gestört wird, es ist eher der BR...

jetztgehtslos, ich schrieb Dir schon am 10.09.08: jetztisseszuspät... Das stimmt, was die damalige Versetzung betrifft, immer noch. Wenn der Kollege wirklich den Betrieb in einer Weise des im § 104 BetrVG beschriebenen Verhaltens stört, dann solltet Ihr Euch mal mit diesem § beschäftigen. Ansonsten: Keine Chance! Ich behaupte: Zum Glück! Denn ein BR ist immer noch BR und nicht AG.

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 20:29 Uhr

ich kann mir ja eher folgendes szenario vorstellen :

der ehemalige br-vorsitzende, der gleichzeitig ihr abteilungsleiter ist, ist sauer auf seine br-kollegen, die ihn als vorsitzenden abgewählt haben, und macht ihnen jetzt das leben schwer, so daß sie in eine andere abteilung versetzt werden wollen oder ihn in eine andere abteilung versetzen lassen wollen

stimmts, jetztgehtslos?

L
Lotte

09.02.2009 um 20:38 Uhr

kriegsrat, nee, sie wollen nicht selbst versetzt werden, sie wollen ihn versetzen: "da er aber denn Betriebsfrieden stört und immer für unruhe sorgt wollen wir der Betriebsrat aus dieser Abteilung raus haben und in seine alten und auch nach seinem Vertrag Abteilung X haben "

D
DonJohnson

09.02.2009 um 20:41 Uhr

@all so ist er der "kriegsrat" - kann es sein, dass mit dem von dir erwähnten § auch eine Versetzung möglich ist (ich meine nur so)?! Des weiteren wollte ich gerade diese Munition nciht verteilen und finde es bedenklich sowar ohne Kenntnisse der genauen Lage einzuwerfen! Ansonsten gebe ich selbstverständlich Lotte Recht. Die Versetzung oder auch im schlimmsten Fall Kündigung des Kollegen kann der BR bewirken...

L
Lotte

09.02.2009 um 20:47 Uhr

DJ, diese Munition hat der Gesetzgeber verteilt und m.E. hat jeder BR selbst die Verantwortung für sein Tun.

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 21:02 Uhr

@Lotte ja,ja, das ist ähnlich wie bei der entschlüsselung einer altägyptischen inschrift, man kann oft nur vermuten, was gemeint ist........

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 21:11 Uhr

"da er aber denn Betriebsfrieden stört und immer für unruhe sorgt wollen wir der Betriebsrat aus dieser Abteilung raus haben und in seine alten und auch nach seinem Vertrag Abteilung X haben "

neuer versuch : "da er aber denn Betriebsfrieden stört und immer für unruhe sorgt wollen wir der Betriebsrat aus dieser Abteilung raus...." und schon hätten wir den versetzungswunsch der betriebsräte

"....und auch nach seinem Vertrag Abteilung X haben " vielleicht wollen sie auch noch die leitung der abteilung x übernehmen ?

rätsel über rätsel...........

DAH
Der alte Heini

09.02.2009 um 21:23 Uhr

jetztgehtslos Es wäre vielleicht ganz sinnvoll, wenn das Problem genauer geschildert wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass der "böse" Kollege den BR Mitgliedern erzählt, wo "der Hase lang läuft". Die fühlen sich jetzt bedrängt und holen die Säge raus, um den Bösen "abzusägen", weil sie vielleicht nichts anderes können.

D
DonJohnson

09.02.2009 um 21:28 Uhr

@Lotte Stimmt, der Gesetzgeber produziert diese Munition - und ich will sie eigentlich nciht verbreiten ohne Infos! Wenn ein fragendes BRM diese nciht kennt, warum sollte ich ihn ohne nähere Infos eine solche ausgeben? Wenn er nciht weiß wie explosiv das ist, kann er das dann richtig anwenden ohne sich selbst oder andere zu gefährden? Fragen über Fragen...

L
Laffo

09.02.2009 um 21:32 Uhr

"jetztgehtslos"

kauf dir bitte zuerst einmal eine große Tüte DEUTSCH!!!! Das was du da für ein Kauderwelsch schreibst, ohne Komma,Punkt...etc. Ich will es mal auseinanderpflücken: "Hallo zusammen(,)habe da ein Problem folgender Fall : wir sind ein 7 Gremium und unser ehemaliger br vorsitzender ist jetzt nach seiner abwahl betriebsrat(.)er hat einen Vertrag() als Abteilungsleiter für die abteilung X, in welcher er selber nicht mehr ist(,) sondern er ist selber in eine andere abteilung gegangen ohne eine anhörung (damahls war er noch Vorsitzender ).es ist ungefähr 1 1/2 Jahre her(.) da er aber denn Betriebsfrieden stört und immer für unruhe sorgt(,)wollen wir(,) der Betriebsrat(ihn)aus dieser Abteilung raus haben und (ihn) in seine alten(Abt.)und auch nach seinem Vertrag Abteilung X haben(,) um denn Betriebsfrieden wieder herzustellen. Nun meine frage an euch können wir(,) auch (für) einen Betriebsrat der den() Betriebsfrieden stört(,) eine Versetzung verlangen ?

So wie ich das jetzt lese, glaube ich schon, dass das möglich ist-> siehe §104 BetrVG. Des weiteren ist sein BR-Mandat ja auch nicht auf ewig...oder vorzeitig?

L
Lotte

09.02.2009 um 21:34 Uhr

DJ, und Du entscheidest dann je nach Informationsgehalt, ob der BR reif für die Munition ist oder nicht?

D
DonJohnson

09.02.2009 um 22:06 Uhr

@Laffo & neskia Mußte das jetzt sein?

@Lotte Jein - ich höre oder lese das und entscheide dann ob ich noch mehr Infos benötige oder ob dieses BRM MIR PERSÖNLICH so vertrauenswürdig erscheint diese Munition zu bekommen. Ich sehe mich also nciht als "Herrscher über die Munition" sondern eher als "Verfechter der Gerechtigkeit"! Zumindest versuche ich das. Ich will oder möchte doch auch in meiner BR Tätigkeit nicht der Ankläger sein, sondern der Verteidiger der AN. Hier fungiere ich vielleicht wie eine Art "gutes Gewissen" nun, wie solle ich es anders beschreiben. Auch hier kann ich genug Munition verteilen, aber wie du sicherlich gelesen hast, halte ich mich erstmal vornehm zurück wenn ich nciht genügend Infos habe. Aber ich gestehe, auch ich urteile oftmals zu schnell und schieße daneben - liegt wohl an meinem Temprament - lach

Gruß DJ

L
Lotte

09.02.2009 um 22:09 Uhr

DJ, ich finde es ja schon schwierig genug, im eigenen Betrieb die Entscheidung zwischen richtig und falsch zu treffen. Alle Achtung, wenn Du das für andere Betriebe auch noch schaffst...

L
Laffo

09.02.2009 um 22:13 Uhr

DJ,

JOOOUUUH!

D
DonJohnson

09.02.2009 um 22:17 Uhr

@Lotte Ich sagte nie, dass ich das für andere Betriebe auch schaffe. Ich sagte nichtmal, dass ich es für unseren Betrieb schaffe - aber ich versuche es und dafür benötige ich Infos. Wenn du der Meinung bist mit diesen paar Infos dir eine Meinung zu bilden, hast du vermutlich eine Glaskugel vor dir. Du antwortest hier auch und schreibst deine Meinung der Dinge - so wie du sie siehst. Ich wollte um mir eine Meinung mitzuteilen mehr Infos - was ist daran verkehrt?

L
Lotte

09.02.2009 um 22:29 Uhr

DJ, war nicht der Anfang unserer Diskussion so, dass Du es falsch fandest, dass ich den § genannt habe? Das habe ich verteidigt, mehr wollte ich nicht...

D
DonJohnson

09.02.2009 um 22:41 Uhr

@Laffo Das verstehe ich nciht

@Lotte Nee, ich sprach eigentlich namentlich kriegsrat an, da er das vor dir schrieb, aber wem der Schuh paßt.... ;-) dennoch habe ich die Benennung des § nicht falsch verstanden - lediglich finde ich diese als nicht für so gut - aus den von mir geschriebenen Dingen!

@all Wieso fühlen sich eigentlich immer alle sofort angesprochen? Ist das Modern oder liegt das wieder am Vollmond?

L
Lotte

09.02.2009 um 23:04 Uhr

DJ, nur dass kriegsrat gar keinen § nannte...

D
DonJohnson

09.02.2009 um 23:07 Uhr

@Lotte Und mit Hinweis auf das Urteil kann jemand auch GAR nicht eben diesen herausfinden - ne schon klar ;-)

L
Lotte

09.02.2009 um 23:13 Uhr

DJ, geschrieben hast Du aber: ""kriegsrat" - kann es sein, dass mit dem von dir erwähnten § ..." Und da lediglich ich einen § erwähnte fühlte ich mich halt in diesem besonderen Fall einmal angesprochen... Aber wir müssen uns jetzt auch nicht um die Butter für's Brot streiten...

D
DonJohnson

09.02.2009 um 23:23 Uhr

@Lotte Touche - hast Recht. Ich habe impliziert, dass er den § angesprochen hat. Ich sollte besser auf meine Wortwahl achten - Asche auf mein Haupt, ich gelobe Besserung. Dennoch sehe ich die direkte Benennung des § selbstredend für genauso schlecht! Aus dem Grund paßt das mit dem Schuh ;-))

N
nicoline

09.02.2009 um 23:35 Uhr

Aber wir müssen uns jetzt auch nicht um die Butter für's Brot streiten... Genau, denn das ist ja überhaupt nicht zielführend. Im Wesentlichen kann ich mich nur dem ersten statement von Lotte anschließen. Wenn ihr also der Meinung seid, dass das BRM den Betriebsfrieden nach den vom Gesetz (§75 BetrVG) vorgegebenen Gründen ernstlich und wiederholt stört: Versetzung beantragen und den Weg zu Ende gehen. Auch ein BRM kann sich, IMO, ein solches Verhalten nicht ungestraft leisten dürfen!

D
DonJohnson

09.02.2009 um 23:55 Uhr

@nicoline Stimmt, dennoch hätte ich persönlich vom Fragenden die Art und Weise des Verstoßes erfahren. Wir hier mutmaßen nur dass es eventuell so sein könnte - gesicherte Kenntnisse haben wir aber nicht! Ich frage mal ganz provokant: wie ist das noch mal bei einer Kündigung? Bilden wir uns eine Meinung ohne vorher alle Infos zu haben oder sagen wir sofort ja? ;-)))))

L
Lotte

10.02.2009 um 00:07 Uhr

DJ, sag mal...traust Du einem anderen BR nicht zu, sich selbst verantwortungsvoll in der eigenen Firma eine Meinung zu bilden? Und noch etwas: Bei Kündigungen habe ich noch nie "Ja" gesagt, Du wahrscheinlicch auch nicht ;-)

nicoline, ich überlasse Dir jetzt das Feld...Gute Nacht ;-))

N
nicoline

10.02.2009 um 00:07 Uhr

Bilden wir uns eine Meinung ohne vorher alle Infos zu haben oder sagen wir sofort ja? Nein, als Gremium, dem ein solcher Antrag vorgelegt wird, selbstverständlich nicht, welche Frage :-((

Aber, ich finde wir müssen hier nicht zwingend Infos sammeln, denn die Frage lautet: Nun meine frage an euch können wir auch einen Betriebsrat der denn Betriebsfrieden stört eine Versetzung verlangen und ich finde weiterhin, diese Frage wurde ziemlich schnell und gut von Kriegsrat und Lotte beantwortet. Mein statement dazu findest Du über Deinem Beitrag und die Arbeit zu dieser Angelegenheit, nämlich Infos sammeln, in die Kommentierung schauen, ob es denn wirklich ein gangbarer Weg ist, sollen die, IMO, gefälligst selbst machen. ;-)))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))

W
w-j-l

10.02.2009 um 10:15 Uhr

DJ, interessant: DJ als Munitionsausgabe von BetrVGs Gnaden.

Nun hat dieser Thread 30 Antworten. Warum eigentlich? Ich habe gestern abend auf dieses Gestammel absichtlich nicht geantwortet. Vielleicht hätte ich meinem ersten Drang nachgeben sollen, und schreiben was Laffo erst in der 13. Antwort geschrieben hat.

Interessant auch, dass der Frager bisher nicht weiter auf eure Selbstzerfleischung eingegangen ist.

J
jetztgehtslos

12.02.2009 um 12:53 Uhr

Hallo zusammen ! Sorry war aber leider Krank daher konnte ich nicht antworten, doch nun möchte ich euch genauer erzählen warum und ob er den Betriebsfrieden stört. Dieser Kollege hat schon ein verfahren von einem Kollegen in seiner abteilung wegen Mobing am Hals das auch bewiesen werden kann. Zudem hat ein anderer Kollege gekündigt mit der begründung das Ihn dieser ehemaliger BRV Mobt und alle anderen Kollegen in seiner Abteilung waren auch schon alle bei uns ( BR ) und haben uns das gesagt und erzählt. also eins sollte wirklich klar sein er stört wirklich den Betriebsfrieden und das ist fackt. Ich bin immer der gewesen der sich bemüt hat es Ihn klar zu machen das er das doch bitte lassen soll, aber er sagt er lässt sich von niemanden was sagen und schon garnicht von mir. Ich kenn den § 104 aber ich wollte nicht mit diesem § weil ich vieleicht immer bemüht war es allen recht zu machen, doch es geht einfach nicht mehr und wir müssen handeln. Wenn noch fragen sind bin ich gerne bereit sie zu beantworten. LG jetztgehtslos

K
Kölner

12.02.2009 um 14:54 Uhr

@jetztgehtslos Wenn Euer HRM etwas auf sich hält wird diese das Problem anpacken/angehn und nicht einen Verschiebebahnhof unter Duldung/Forderung des BR starten.

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