Abmahnung Störung des Betriebsfriedens - darf der Arbeitgeber das obwohl der Kollege nicht gesagt hat wieviel Gehaltserhöhung er bekommen hat?
Hallo, ein Mitarbeiter hat anderen Kollegen mitgeteilt, daß er eine Gehaltserhöhung (nicht die tatsächliche Höhe) erhalten hat. Jetzt wurde er wegen "Störung des Betriebsfrieden" abgemahnt. Rechtfertig diese Tat eine derartige Massnahme? Gruß Nick
Community-Antworten (5)
17.05.2006 um 20:28 Uhr
Die Massnahme erscheint mir ungerechtfertigt.
Auch wenn viele Arbeitsverträge (meiner ebenfalls) den Passus enthalten, dass der AN nicht über sein Gehalt sprechen darf, ist der Passus noch lange nicht gültig. Wenn ich mich recht erinnere, ist er sogar sittenwidrig, auf jeden Fall ist er aber nichtig.
Selbstverständlich darf man sich mit seinen Kollegen auch über private Dinge unterhalten und das Gehalt gehört zu den privaten Dingen. Es geht ja nicht um das Ausplaudern von Geschäftsgeheimnissen.
17.05.2006 um 21:24 Uhr
Hallo tramdriver,
Hast du da irgendwelche Urteile/ § zu?
18.05.2006 um 11:47 Uhr
Das habe ich schon auf zwei oder drei Seminaren gehört. Ich empfehle euch, in dieser Frage einen Anwalt zu konsultieren.
Irgendwie haben wir in diesem Land schon das Recht frei zu reden, oder?
18.05.2006 um 14:25 Uhr
@tramdriver Mensch, was hast Du schon alles auf Seminaren gehört...Es scheint so, dass es nur ganz üble und schlimme Seminare gewesen sind. Waren das denn BetrVG-Seminare?
Diese Klausel im AV ist natürlich gültig! Die einzige Frage, die sich ergibt, ist die Frage nach den Konsequenzen bei einer Nichtbeachtung! Es kann sich nämlich auch eine Kündigung des AN aus einer Nichtbeachtung ergeben; im Einzelfall ist nur zu prüfen, gegen was er und in welchem Umfang er und wem gegenüber er diese Verschwiegenheitsklausel verletzt hat.
18.05.2006 um 20:15 Uhr
Ich bin auch der Meinung, das eine solche Vereinbarung selbstverständlich gültig ist.
Ich habe da nur einige "abers" gegen. Wenn die Vereinbarung z.B. lautet, das man gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, wer wird dann alles als "Dritter" gezählt? Ist der BR in diesem Sinne Dritter? Das grundsätzliche Recht des BRV die Bruttolohnlisten einzusehen, bedeutet ja nicht zwangsweise ein Informationsrecht des BR bzgl. der Abrechnung einzelner. Ist die Bank in diesem Sinne "Dritter", oder der Lebenspartner? Und was ist mit dem Vermieter, der nur dann vermietet, wenn er eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung sehen darf...
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