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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Behinderung von Betriebsarbeit(§ 78 S. 1 BetrVG)

A
Anonymous
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Habe eine Frage bezüglich Behinderung von Betriebsarbeit(§ 78 S. 1 BetrVG). ,ich bin BR Mitglied und habe einen 75% Vertrag. Mein Arbeitgeber kann mich so planen wie er dies möchte (flexibel) sofern ich Samstag eingesetzt werde .Bis zur viel mal in folge möglich,hab immer zwei freie tage unter der Woche,sofern ich Samstag geplant werde.Nun ist das Problem das wir meistens immer Mittwoch BR Sitzungen haben,an diesem Tag werde ich vom Arbeitgeber einfach nicht mehr geplant,was vorher nicht der Fall war!Wo ich kein BR Mitglied war,was kann man jetzt dagen tun?Es sieht so aus ,als wird mit Absicht so gehandelt um die Teilnehme von mir an Sitzungen zu behindern bzw. verhindern.

Würde eine Klage Sinn machen? Und wie wären die Erfolgschancen?

Vielen Dank jetzt schon,für die hilfreichen Antworten.

Liebe Grüße Anonymous

1.19603

Community-Antworten (3)

W
wischwasch

08.06.2014 um 13:55 Uhr

Ganz einfach - Du gehst zur Sitzung und verlangst anschließend Zeitausgleich für die BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit (siehe hier § 37 BetrVG). Im Sinne des 37er ist hier ein betrieblicher Grund für die BR-Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit.

Dann diskutiert Ihr mit Eurem AG, ob die bisherige Arbeitszeitregelung, die dem AG ja offenbar Freiheiten zur Gestaltung des Diernstplans einräumte, noch praktikal ist. Da der BR bei der Arbeitszeitgestaltung /Dienstpläne in der Mitbestimmung ist (§ 87 BetrVG), dürfte dieses Problem nicht mehr lange bestehen.

A
Anonymous

08.06.2014 um 16:42 Uhr

Danke für die Infos!

Vielleicht noch als kleine anmerkung,bin kein volles BR Mitglied sondern nur Ersatz(4ter)!

Liebe Grüße Anonymous

W
wischwasch

08.06.2014 um 17:01 Uhr

Dennoch - wenn Du zur Sitzung eingeladen bist - geht das genauso, wie bei allen anderen BRs.

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